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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Treppenhausanstrich als bauliche Veränderung

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AG Schöneberg – Az.: 771 C 91/17 – Urteil vom 04.05.2018

1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung der WEG S. Straße, … B., vom 05.10.2017 zum Tagesordnungspunkt Nr. 1 (Entlackung der Haustür und der Hoftüren – jeweils beidseitig – sowie des Handlaufs des Treppengeländers und der Ampel) wird für ungültig erklärt.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Tatbestand
Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft S. Straße in … B. . Bei der Anlage handelt es sich um einen um das Jahr 1900 errichteten Altbau mit den original erhaltenen profilierten Holztüren, hölzernen Treppengeländer mit Handlauf und Ampel. Diese Holzelemente waren seit ihrer Herstellung und zum Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum im Jahr 1984 mit einem Farbanstrich versehen, der bereits mehrfach erneuert wurde. Derzeit sind die beiden Hauseingangstüren außen in einem dunklen Rotton und innen hellgrau lackiert. Auch die Holzelemente des Treppenhauses sind hellgrau gehalten. Wegen der Einzelheiten des derzeitigen Erscheinungsbildes der Hauseingangstüren und des Treppenhauses wird auf die Fotos Bl. 115 und 116 d. A., Bezug genommen.

Bereits im Jahr 1998 fassten die Wohnungseigentümer einen Beschluss, wonach ein Abbeizen und Lasieren der Haustüren versucht werden und „nur wenn das Holz insgesamt nicht ansehnlich ist, passend zur Fassade, jedoch in dunklerem Ton, gestrichen werden“ sollte. Die Außentüren wurden in der Folgezeit wieder farbig lackiert.

In der Eigentümerversammlung vom 29.05.2017 beschlossen die Wohnungseigentümer zu TOP 5 im Zuge der Basisrenovierung des Treppenhauses, unter anderem die Türen, Treppen, Podeste, Geländer und Handlauf zu streichen. Im Anschluss an die Beschlussfassung sollten Angebote eingeholt werden, über die dann in einer weiteren Versammlung beschlossen werden sollte. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug aus dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung vom 29.05.2017, Bl. 63 d. A., Bezug genommen.

In der Folgezeit holte ein Gremium von Wohnungseigentümer Angebote ein und erarbeitete Vorschläge für die Farbgestaltung des Treppenhauses. In der Eigentümerversammlung vom 05.10.2017 wurde darüber diskutiert, die Türen und […]


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