LG Köln – Az.: 12 O 147/17 – Urteil vom 09.05.2018
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 571,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2017 zu zahlen sowie Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 5.811,74 EUR vom 06.06.2017 bis zum 10.10.2017; den Kläger von Ansprüchen aus der Rechnung ####### vom 07.01.2017 der C Autovermietung GmbH & Co. KG i.H.v. 1.378,16 EUR freizustellen;
an den Kläger weitere 71,16 EUR Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2017 zu zahlen sowie aus dem Betrag von 457,91 EUR seit dem 17.08.2017 bis zum 10.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 25 %, die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um den Umfang zu leistenden Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; die Beklagtenseite haftet zu 100 %.
Der Kläger machte geltend Positionen (in Höhe von insgesamt 13.619,41 EUR) wie folgt:
11.004,62 EUR tatsächlich entstandenen Reparaturkosten 11.290,22 EUR abzüglich Gutschrift i.H.v. 285,60 EUR
300,00 EUR Wertminderung
43,00 EUR Nutzungsentschädigung für den Tag des Unfalls
885,12 EUR Kosten für Sachverständigen
190,00 EUR entstanden Abschleppkosten
25,00 EUR Kostenpauschale
7.064,48 EUR Mietwagenkosten
1.171,67 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten
Die Beklagte leistete vor (6.021,18 EUR) und nach (10.215,98 EUR) Rechtshängigkeit Zahlungen in Höhe von insgesamt 16.327,54 EUR, dabei jedenfalls konkret angegeben:
3.374,89 EUR auf die Mietwagenkosten, berechnet wie folgt: Mittelwert von Wochentarif Schwacke (586,00 EUR) und Fraunhofer (207,16 EUR): 396,58 EUR, mithin Tagestarif: 56,65 EUR, mithin bei 53 Tagen Grundpreis i.H.v. 3.002,46 EUR, davon Abzug für ersparte Eigenaufwendungen i.H.v. 4 %, mithin 2.882,35 EUR verbleibender Grundpreis; Regulierung folgender Positionen Zustellung und Abholung des Fahrzeuges 42,54 EUR brutto und Winterreifen 71,00 EUR
1.029,35 […]