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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsausbildungsverhältnis – fristlose Kündigung – Beleidigung

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 2 Sa 427/17 – Urteil vom 09.05.2018

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.09.2017 – 7 Ca 4072/16 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Der 1996 geborene Kläger nahm aufgrund Berufsausbildungsvertrags vom 20. Februar 2014 (Bl. 5 d. A.) zum 01. August 2014 beim Beklagten, der in B-Stadt das Hotel-Restaurant „Z“ betreibt, eine Ausbildung zum Koch auf. Die Ausbildungszeit sollte zum 31. Juli 2017 enden.

Unter dem 02. November 2016 übersandte der Kläger dem Beklagten folgendes Schreiben (Bl. 6 d. A.):

„Hallo Chef,

beigefügt sende ich Ihnen meine Krankmeldung. Montag und Dienstag war die Arztpraxis geschlossen.

Aber es gibt noch etwas anderes zu klären. Als N.O. am Sonntag von meiner Krankmeldung erfahren hat, hat er gesagt, dass mir folgendes mitgeteilt werden soll: „Der soll verrecken, das Arschloch. Der kann seine Messer und Kochjacken holen. Der braucht nicht mehr kommen.“

Am Montag wurde mir mitgeteilt, dass N. wiederholt hat, dass er mich rausschmeißen will und ich nicht mehr kommen brauche. Später sagte er: „Den schicke ich für eine Woche in Urlaub. Aber ich mache es wie mit der M.. Ich lasse ihn am Donnerstag kommen und teile ihm dann mit, dass er Urlaub hat.“

Das hat er schon einmal getan. Als ich aus meinem letzten Urlaub zurückkam, hat mir N. ebenfalls mitgeteilt, dass mein Urlaub sich verlängert hat.

Da N. mir in der Vergangenheit auch schon mehrfach mit Schlägen und Verbrennungen gedroht hat, kann und werde ich dieses erbärmliche und bösartige Verhalten jetzt nicht mehr länger tolerieren.

Ich habe mich niemals darüber beschwert, jeden Tag 12 – 14 Stunden zu arbeiten oder immer wieder mal die Mittagspause durcharbeiten zu müssen. Ich habe auch schon manches Mal gearbeitet, obwohl bekannt war, dass ich krank war. Das habe ich getan, weil mir der Beruf des Kochs Spaß macht und ich meine Kollegen nicht im Stich lassen wollte.

Wenn ich aber zuhause bleibe, weil es mir wirklich dreckig geht und ich mich über Nacht mehrfach übergeben muss und dann nach meiner Krankmeldung vom Küchenchef aufs Übelste beschimpft werde, ist das nicht nur absolut asozial, sondern es nimmt engagierten Mitarbeitern jeglichen Spaß an der Arbeit.

Deshalb bitte ich Sie, N. sehr deutlich klarzumachen, dass ich mir zukünftig solche U[…]


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