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Angeordnete Rückkehr aus dem Homeoffice trotz Corona?

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Zurück vom Homeoffice ins Büro oder den Betrieb trotz anhaltender Corona-Pandemie: Darf das der Arbeitgeber verlangen?
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde auf ein Werkzeug zur Bekämpfung der Infektionskette zurückgegriffen, welches bereits seit längerer Zeit in gewissen Unternehmen für die Mitarbeiter angeboten wurde. Die Rede ist an dieser Stelle von dem Homeoffice, bei welchem der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber aus den heimischen vier Wänden heraus nachkommt. In zahlreichen Berufen gibt es diese Möglichkeit, doch nicht jeder Arbeitgeber ist auch wirklich ein Freund dieser Arbeitsweise. Auch in Zeiten von Corona wurde das Homeoffice von so manchem Arbeitgeber lediglich sehr zähneknirschend geduldet. Für den Arbeitnehmer ist diese Form des Arbeitens mit sehr vielen Vorteilen verbunden, sodass die Arbeitnehmer das Homeoffice natürlich sehr gerne annehmen. Die Frage, die sich jetzt natürlich stellt, geht in die Richtung, ob ein Arbeitgeber trotz der aktuell noch vorherrschenden Corona-Krise seinem Arbeitnehmer die Rückkehr an den Arbeitsplatz vor Ort in dem Unternehmen überhaupt anordnen darf oder nicht.

Rückkehr aus dem Homeoffice trotz anhaltender Corona Gefahr im Jahr 2021 – Was darf der Arbeitgeber anordnen? (Symbolfoto: Von goodluz/Shutterstock.com)

Auch wenn das Homeoffice, sprich die Arbeit aus den heimischen vier Wänden heraus, noch so gut funktionieren sollte: Ein Recht des Arbeitnehmers auf das Homeoffice gibt es in Deutschland (Stand 09/2021) aktuell noch nicht. Derartige Pläne wurden zwar schon verlautbart, allerdings sind diese Pläne noch nicht in ein Gesetz gegossen worden.

Bei vielen Arbeitnehmern hat sich im Zusammenhang mit dem Homeoffice ein Meinungsbild verfestigt, welches jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Vielmehr gibt es eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG), welche aus Arbeitgebersicht durchaus positiv zu werten ist. Auf der Grundlage der Entscheidung des LAG (Aktenzeichen 3 SaGa 13/21) hat ein Arbeitgeber durchaus das Recht dazu, einen Arbeitnehmer wieder aus dem Homeoffi[…]


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