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Rechtsanwälte Kotz GbR

Teilerlöschen Grunddienstbarkeit – Teilung herrschendes Grundstück

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OLG München – Az.: 34 Wx 97/18 – Beschluss vom 29.05.2018

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Deggendorf vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

II. Soweit mit dem Antrag die Einleitung eines Löschungsverfahrens angeregt wurde, wird die Sache zur weiteren Behandlung an das Amtsgericht zurückgegeben.

III. Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 bis 4.

IV. Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.
Gründe
I.

Die Beteiligte zu 1, eine Genossenschaft, erwarb mit notariellem Vertrag vom 12.4.1965 Grundbesitz (u.a. Flst. X) und ist seit 21.9.1965 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

In der Kaufurkunde ist unter P. zur Kaufpreiszahlung vereinbart:

… hat die K (Veräußerin des Grundstücks) das Grundstück Plan Nr. XXX … erworben, welches derzeit im Grundbuch… vorgetragen ist.

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Plan Nr. XXX … einen Pfarrhofneubau zu errichten. Die … (Beteiligte zu 1) verpflichtet sich hiermit … auf eigene Kosten auf dem Grundstück Plan Nr. XXX … den geplanten Pfarrhofneubau ordnungsgemäß so zu erstellen, entsprechend dem bereits genehmigten Bauplan…

Unter R. 3. heißt es:

Im Osten des Grundstücks Plan Nr. X … verläuft ein öffentlicher Weg. Östlich dieses Weges ist das Grundstück Plan Nr. XXX … gelegen. Um von dem Grundstück Plan Nr. XXX … auf dem kürzesten Weg zur katholischen Pfarrkirche … zu gelangen, muss ein Gehweg benutzt werden über das Grundstück Plan Nr. X …, welcher zu verlaufen hat entlang der Grenze zum Nachbargrundstück … Dieser Gehweg muss eine Breite von mindestens einem Meter haben. …

Ausdrücklich wird bemerkt, dass es sich hierbei um einen Kiesweg handelt.

Die (Beteiligte zu 1) räumt hiermit für sich und für ihre jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes Plan Nr. X … dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Plan Nr. XXX … das dauernde und unentgeltliche Recht ein, jederzeit und in beiden Richtungen über das Grundstück Plan Nr. X … auf dem vorbeschriebenen einen Meter breiten Streifen zu gehen und zu fahren.

Zur dinglichen Sicherung hierwegen wird hieramt am Grundstück Plan Nr. X … eine Grunddienstbarkeit bestellt für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Plan Nr. XXX …

4. Die Eintragung der vorbestellten Grunddienstbarkeit in das Grundbuch wird hiermit je unter Verzicht auf Vollzugsmitteilung bewilligt und bean[…]


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