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Reisemängel bei geführter Pauschalreise nach Südafrika

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AG Kiel – Az.: 110 C 120/17 – Urteil vom 29.05.2018

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 690,35 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2017 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 54,4 % und die Beklagte zu 45,6 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt den Parteien nachgelassen, die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insoweit aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die jeweils andere Partei leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der beklagten Reiseveranstalter eine Erstattung aufgrund eines wegen Mängeln geminderten Reisepreises.

Der Kläger buchte für sich, seine Ehefrau sowie seine Schwägerin bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Südafrika vom 18.03.2017 bis 08.04.2017 im Wert von insgesamt 9.845,00 €. Der Reisepreis wurde vollständig bezahlt. Der Reise lag u. a. die Ausschreibung der Beklagten zugrunde. Danach war für den 2. Tag u. a. eine Fahrt von Johannesburg zum Blyde River Canyon vorgesehen und nachmittags eine Wanderung auf den Leopardentrail, direkt in die südafrikanische Canyon-Landschaft von etwa 4 Stunden Dauer. Im Hinblick auf den weiteren Inhalt der Beschreibung wird auf die Anlage K 2, Blatt 8 – 9 der Akte verwiesen. Die Beklagte stellte über die Reise eine Bestätigungs-Rechnung aus. Insoweit wird auf die Anlage K 1, Blatt 7 der Akte, verwiesen. Darin heißt es u. a.: „Achtung, rechtsverbindliche Buchungsgrundlage sind der Katalog 2016 sowie die aktuellen Reisebedingungen und Hinweise, die Sie vor der Buchung und mit der ersten Reisebestätigung erhalten haben. Sollten Ihnen die aktuellen Reisebedingungen und Hinweise nicht vorliegen, finden Sie diese unter www… oder wir senden sie auf Wunsch erneut zu. Flugplan-, Hotel und Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Mindestteilnehmerzahl Ihrer Reise beträgt 8 Personen“.

Die Buchung erfolgte für 2 Personen im Doppelzimmer und eine Person im Einzelzimmer. Der Kläger beanstandete zumindest am 21.03.2017 die Reiseleitung. Der Reiseleiter wurde daraufhin ausg[…]


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