OLG Celle – Az.: 14 U 5/18 – Urteil vom 05.06.2018
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Dezember 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 22. Oktober 2012 als Pflegekasse der dabei verletzten N. H., geboren am … 2001, Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend.
Das Unfallgeschehen ereignete sich im Kreuzungsbereich der B … mit der T. Straße in C. Der am 22. März 2016 (vor Klageerhebung) verstorbene ursprüngliche Beklagte zu 1 befuhr zum Unfallzeitpunkt die B … in Fahrtrichtung H. Die Geschädigte N. H. war mit ihrer etwa gleichaltrigen Freundin L. N. mit ihrem Waveboard unterwegs und überquerte aus der Fahrtrichtung des Beklagten zu 1 gesehen die Fahrbahn der B … im Bereich einer Fußgängerampel hinter der Kreuzung von links nach rechts, und zwar auf ihrem Waveboard fahrend. Die Fußgängerampel zeigte zu diesem Zeitpunkt für sie auf Rot. Ebenfalls an dieser Ampel stand die Zeugin S., die mit ihrem Fahrrad, die ebenfalls in gleicher Richtung die Straße überqueren wollte.
Im Unfallbereich gilt für den Verkehr auf der B … eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, die der ehemalige Beklagte zu 1 auch in etwa einhielt. Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel und die Straße trocken.
Nachdem die Geschädigte N. H. die Fahrbahn bereits zum großen Teil überfahren hatte, kam es auf der Fahrbahn des Beklagten zu 1 zur Kollision, wodurch N. H. schwer verletzt wurde (diverse Frakturen sowie schwere Hirnschädigungen). Sie ist infolgedessen in Pflegestufe I eingestuft. Die Klägerin hat insgesamt 12.104,33 € pflegebedingter Aufwendungen gehabt, von denen sie 40 % geltend m[…]