AG Brandenburg – Az.: 85 XVII 230/15 – Beschluss vom 02.09.2021
1. Die Einwilligung des Betreuers vom 01./02.09.2021 in den ärztlichen Eingriff, nämlich die Rekanalisation der Beckenarterie und eine Unterschenkel-Amputation links im Rahmen einer Operation, wird betreuungsgerichtlich genehmigt.
2. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Gründe
I.
Mit Schreiben vom 01.09.2021 (Blatt 1193 der Akte) hat der behandelnde Oberarzt Dr. med. D. M. nach telefonischem Antrag des Betreuers die Erteilung der gerichtlichen Genehmigung beantragt. Zudem hat der Betreuer seinen Antrag auch gegenüber dem hiesigen Richter des Amtsgerichts am 01.09.2021 telefonisch und dann per E-Mail am 02.09.2021 (Blatt 1220 der Akte) wiederholt.
Das Gericht hat die erforderliche Genehmigung (§ 1904 Abs. 1 BGB) erteilt, weil nach den gerichtlichen Ermittlungen die ärztlichen Eingriffe und die beabsichtigte Operation im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen liegen.
Der behandelnde Oberarzt Dr. med. D. M. führt in seiner ärztlichen Stellungnahme vom 01.09.2021 (Blatt 1193 der Akte) aus, dass bei dem Betroffenen eine periphere arterielle Verschlusskrankheit im Stadium IV nach Fontaine und ein Verschluss der linken Beckenachse vorliegen würde. Somit sei eine Rekanalisation der Beckenarterien und eine Unterschenkelamputation links bei dem Betroffenen indiziert. Die Operation sei auch dringend erforderlich, da der Betroffene ansonsten in einen septischen Schock geraten würde.
Zudem führte der behandelnde Oberarzt Dr. med. D. M. in seiner ärztlichen Stellungnahme vom 01.09.2021 (Blatt 1193 der Akte) auch aus, dass der Betroffene auf Grund seiner psychiatrischen Grunderkrankung (paranoide Schizophrenie) und der starken kognitiven Einschränkung nicht in der Lage sei eine Entscheidung zu treffen. Die Tragweite seiner Erkrankung erkenne der Betroffene nicht. Am 27. 08.2021 sei auch eine psychiatrische konsiliarische Vorstellung des Betroffenen durch Frau Oberärztin A. S. – Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, A… Fachklinikum B… – erfolgt, die die Notwendigkeit der gemeinsamen Entscheidung befürwortet habe.
Die Sachverständigen Frau A. C. hat in ihrem Gutachten vom 02.09.2021 (Blatt 1208 bis 1216 der Akte) im Übrigen fachkundig ausgeführt, dass der Betroffene an einer Paranoiden S[…]