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Berührungsloser Verkehrsunfall – Nachweis an Schadenentstehung

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LG Potsdam – Az.: 6 O 2/18 – Urteil vom 08.06.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird abschließend festgesetzt auf 71.479,00 €.
Tatbestand
Die 1937 geborene Klägerin begehrt Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 19. August 2014 gegen 15:25 Uhr vor dem Landtag in Potsdam ereignete. Unfallbeteiligt war neben der Fahrrad fahrenden Klägerin ihren Angaben zufolge auch der von dem Beklagten zu 2 gesteuerte und bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherte Linienbus.

Infolge des Unfalls wurde die Klägerin erheblich verletzt. Sie erlitt eine offene Mittelgesichtsfraktur, bei der auch das Schädeldach links brach. Periphere Äste des Gesichtsnervs wurden ebenso durchtrennt wie der knorpelige Gehörgang. Es brachen mehrere Rippen links, Dornfortsätze der Brustwirbelkörper und das linke Schulterblatt sowie die Oberkante der linken Elle. Die Lunge wurde gequetscht und Blut sammelte sich im Brustfell. Die Klägerin wurde am Unfallort notärztlich versorgt und noch am selben Tag zwei insgesamt neun Stunden dauernden Operationen unterzogen. Nach den Arztberichten konnten einige Äste des Gesichtsnervs wieder rekonstruiert werden, nicht aber der ramus temporalis, sodass von einem dauerhaften Verlust des linken Augen- und Stirnastes auszugehen sei, was zu einer bleibenden Lidschlussinsuffizienz führe. Zunächst seien ein Uhrglasverband und regelmäßiger Auftrag von Bepanthensalbe zum Schutz des Auges notwendig. Später sei die Klägerin mit einem Lidgewicht und einem Augenbrauenhochzug zu versorgen. Die Klägerin befand sich bis zum 28. August 2014 auf der Intensivstation und insgesamt bis zum 1. September 2014 in stationärer Behandlung. Vom 16. bis zum 19. September 2014 wurde sie erneut am linken Auge operiert.

Bis zum 14. Oktober 2014 befand sie sich stationär in der Reha-Klinik. Nach deren Entlassungsbericht vom 10. November 2014, der die genannten Diagnosen im Wesentlichen bestätigt, sei die Klägerin zuvor am linken Auge wegen grauen Stars operiert worden. Sie wohne allein un[…]


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