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Was tun wenn man ein Strafbefehl erhalten hat?

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Ein Strafbefehl und Strafbefehlsverfahren kann weitreichende Folgen haben. Jetzt informieren!
Für die meisten Menschen in Deutschland ist das Strafrecht doch eher von theoretischer Natur, da sie kaum mit diesem Gesetz in Kontakt kommen bzw. auch nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Sollte es aber dann dennoch zu einem Strafbefehl kommen, so ist der Schock sowie auch die Ratlosigkeit im Hinblick auf die nun durchzuführenden Schritte in der Regel groß. Eines muss gleich direkt im Vorwege betont werden – Panik ist im Zusammenhang mit einem Strafbefehl selten ein guter Ratgeber. Vielmehr heißt es in diesem Fall „Ruhe bewahren und die nächsten Schritte sorgsam abwägen“. Dies mag sich durchaus leicht anhören, allerdings ist es mitnichten einfach. Die richtigen Schritte im Zusammenhang mit einem Strafbefehl setzen auch immer voraus, dass die betreffende Person auch die Hintergründe eines Strafbefehls sowie die Zusammenhänge genau kennt.

Der Strafbefehl ist in Deutschland noch nicht mit einem endgültigen Urteil gleichzusetzen!

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Was genau bedeutet Strafbefehl eigentlich?
Ein Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne vorherige Hauptverhandlung entscheidet. Jetzt informieren was man bei Erhalt eines Strafbefehls tun sollte – (Symbolfoto: Von Billion Photos/Shutterstock.com)

Der Strafbefehl wird stets von dem Amtsgericht verschickt und kann als das Ergebnis eines entsprechend bei dem Amtsgericht anhängigen Verfahrens angesehen werden. Der Unterschied zu dem herkömmlichen Verfahren bei einem Gericht liegt in dem Umstand, dass es bei dem Strafbefehl zuvor keine Hauptverhandlung gegeben hat. Die Entscheidung, welche von dem Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, beruht dementsprechend einzig und allein auf der Grundlage der Aktenlage. Anders als bei einem herkömmlichen Urteil ist die Überzeugung des Gerichts, dass der Angeklagte auch wirklich schuldig ist, für die Erteilung eines Strafbefehls nicht zwingend erforderlich.

Der Strafbefehl kann ausdrücklich auch ohne die Schuldüberzeugung des Gerichts ausgestellt werden. Für den Strafbefehl ist es vollends ausreichend, wenn die Wahrscheinlichkeit der Schuld als gegeben angesehen wird. Für den Empfänger des Strafbefehls bedeutet di[…]


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