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Kfz-Inspektion – Hinweispflicht auf Zahnriemenwechsel

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LG Hamburg – Az.: 329 O 285/17 – Urteil vom 22.06.2018

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 8.763,97 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.10.2017 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 415,96 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.10.2017 zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten.

Sie verbrachte ihren PKW der Marke Ford am 29.06.2017 zu der Werkstatt der Beklagten, zu der sie eine langjährige Geschäftsbeziehung unterhielt, um eine Inspektion aufgrund einer Fahrleistung von über 200000 km durchführen zu lassen. Dazu unterschrieb sie einen entsprechenden Arbeitsauftrag (Anlage K 1), der u.a. einen handschriftlichen Hinweis („Befund“) darauf enthält, dass ein Wechsel des Zahnriemens „fällig“ sei. Unstreitig hätte dieser Zahnriemenwechsel bereits beim letzten Servicetermin der Klägerin bei der Beklagten bei einer Fahrleistung von 180000 km durchgeführt werden müssen, war jedoch damals von Seiten der Beklagten versäumt worden.

Ein Wechsel des Zahnriemens erfolgte auch bei der streitgegenständlichen Inspektion vom 29.06.2017 nicht. Zuständig für die Inspektion und Ansprechpartner für die Klägerin war der Zeuge B., ein Mitarbeiter der Beklagten. Der Inhalt des Gesprächs ist zwischen den Parteien streitig. Jedenfalls holte die Klägerin den Wagen am Nachmittag des 29.06.2017 bei der Beklagten ab und bezahlte den Preis für die Inspektion.

Am 07.07.2017 erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden und wurde zur Beklagten verbracht, die am 10.07.2017 feststellte, dass der Zahnriemen übergesprungen sei (Anlage K 6). Mit Schreiben vom 19.07.2017 (Anlage K 2) wies die Beklagte die Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Klägerin zurück.

Die Klägerin ließ den Motorschaden schließlich in eine[…]


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