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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung beim Carsharing

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Wer haftet bei Schäden oder Verkehrsunfall beim Carsharing?
Weg vom eigenen Auto, hin zum Carsharing. Die flexible Nutzung eines Fahrzeugs liegt insbesondere in den Städten voll im Trend. Doch wie sieht es mit der Haftung bei Schäden oder Unfällen aus? Wer haftet genau wann? Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall?

Das Carsharing ist in erster Linie in den Großstädten und in den Ballungsräumen überaus beliebt, da auf diese Weise mehrere Personen von einem Fahrzeug profitieren können. Die meisten Menschen, die in den Großstädten leben, benötigen ein Fahrzeug lediglich dann, wenn Bedarf dafür besteht. Der Besitz eines eigenen Fahrzeugs mit den damit verbundenen Kosten wird nicht zur Gänze als lohnenswert erachtet, sodass nur hin und wieder ein Fahrzeug genutzt werden muss. Die einfache Nutzung eines Carsharing-Fahrzeugs, welches regelrecht per Smartphone verfügbar ist, hat jedoch auch so einige Fallstricke.
Der Nutzer muss vor der Nutzung das Fahrzeug eingängig untersuchen
(Symbolfoto: Von Scharfsinn/Shutterstock.com)

Das Carsharing unterscheidet sich in der gängigen Praxis durchaus erheblich von der klassischen Autovermietung. Bei der klassischen Autovermietung wird das Fahrzeug von dem Anbieter übernommen und auch an den Anbieter wieder übergeben. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird das Fahrzeug dabei sowohl von dem Mieter als auch von dem Fachpersonal des Anbieters gemeinschaftlich im Hinblick auf vorhandene Mängel untersucht und dann ggfls. auch ein Mängelprotokoll erstellt, welches sowohl den Anbieter als auch den Mieter gleichermaßen absichert. Eine derartige Möglichkeit gibt es jedoch bei dem Carsharing nicht. In der gängigen Praxis befindet sich das Fahrzeug in einer Betreiberstation und wird dort von dem Nutzer übernommen. Der Nutzer muss das Fahrzeug nach der Nutzung wieder zu dieser Station zurückführen. Personal des Anbieters ist bei derartigen Stationen nicht vorhanden, sodass etwaig vorhandene Mängel auch nicht in einem Mängelprotokoll aufgenommen werden können.

Dieser Umstand wird natürlich auch in den Nutzungsbedingungen des Anbieters aufgeführt. Dies bringt jedoch für den Nutzer des Carsharing-Fahrzeugs die Verpflichtung mit sich, das Fahrzeug vor dem Fahrantritt auf Mängel und Schäden zu[…]


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