Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückabwicklung Wohnmobilkaufvertrag

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Stuttgart – Az.: 3 U 71/17 – Urteil vom 11.07.2018

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 26. Zivilkammer vom 14.03.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Klage wird abgewiesen.

I. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte … € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.05.2016 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Wohnmobils Hobby RM 2016 Optima de Luxe Premium Heck T70 E Fiat Ducato, interne Fahrzeugnummer … Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Dieses Urteil sowie das unter Ziffer 1 bezeichnete Urteil, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 76.517 €
Gründe
A.

Die Parteien streiten über die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Wohnmobil, welches der Kläger als Neufahrzeug bei der Beklagten gekauft hat.

Der Kläger besichtigte am 31.08.2015 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, der Zeugin M…, auf der Messe Caravan Salon in D ein Wohnmobil des Herstellers Hobby. Nach Erörterungen mit dem Verkäufer der Beklagten, dem Zeugen B…, bestellte der Kläger auf der Messe bei der Beklagten als Neufahrzeug ein Wohnmobil vom Typ Hobby RM 2016 Optima de Luxe Premium Heck T70 E Fiat Ducato einschließlich eines Fahrradträgers zum Kaufpreis von … €. Hierauf leistete der Kläger in der Folgezeit eine Anzahlung in Höhe von … €. Am 13.04.2016 erschien der Kläger bei der Beklagten zur Abholung des Wohnmobils, wobei er auf den Kaufpreis weitere … € zahlte. Der Kläger verweigerte sodann die Entgegennahme des Wohnmobils, weil dieses sich nicht in mangelfreiem Zustand befinde. Der Kläger rügte Verwerfungen der Außenhaut und Kratzer sowie den Umstand, dass das Wohnmobil mit einem mechanischen, nicht aber mit einem elektrischen Fahrradträger ausgestattet war. Nachdem die Beklagte die vom Kläger erhobenen Mängelrügen zurückgewiesen hatte, trat der Kläger mit Schriftsatz vom 30.05.2016 vom Kaufvertrag zurück. Das Wohnmobil befindet sich weiterhin bei der Beklagten.

Der K[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv