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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reisemangel Schiffsreise – fehlender Meerblick

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Zahlung infolge einer Reisepreiseminderung.

Die Klägerin wurde durch den Prospekt der Beklagten auf die Reise „XXX“ (dort Reisenummer 3461) aufmerksam. Sie entschied sich, diese Reise mit ihrem Lebensgefährten, dem Zeugen A zusammen anzutreten.

Weder die Klägerin noch der Zeuge A sind groß gewachsen. Die Klägerin ist zu 90% behindert wegen Osteoporose, hatte drei Wirbeleinbrüche und Arthrose in allen Gelenken. Der Zeuge A ist zu 100% behindert. Er hat zwei künstliche Kniegelenke, Prostatabeschwerden und muss mehrmals nachts zur Toilette gehen. Diese körperlichen Beeinträchtigungen hat die Klägerin der Beklagten nicht mitgeteilt.

Die Reise war ein Geschenk der Klägerin an den Zeugen. Sie buchte eine entsprechende Reise bei der Beklagten für den Zeitraum vom 05.09.2017 bis zum 19.09.2017. Der Reisepreis betrug insgesamt 6.876,00 €. Davon fielen pro Person 799,00 € Aufpreis für die Buchung der Außenkabine Superior (Kategorie U, QJ bzw. P) an. Diese wurde im Prospekt der Beklagten wie folgt beschrieben: „Mit malerischem Meerblick: Diese zum Großteil auf den oberen Decks gelegenen Außenkabinen erfreuen Sie neben dem „Standardkomfort“ mit Tee-/Kaffeezubereitungsmöglichkeit und einem Fenster für das Genießen privater Nordlandmomente!“ Hingegen wurden Außenkabinen (Kategorie J, L, N, O) zuvor so beschrieben: „Nordisches Tageslicht: Die Außenkabinen verfügen zusätzlich über ein Fenster oder Bullauge. Sie liegen zum Teil auf dem unteren Decks, die Kabinen haben teilweise eingeschränkten/keinen Ausblick. Und natürlich bietet Ihnen eine Kabine dieser Kategorie dieselbe Ausstattung wie eine der Innenkabinen.“ Als weitere Kategorie wurden Innenkabinen (Kategorie I) folgendermaßen erläutert: „Einfach kuschelig: Dies ist die Standardkabine, die mit zwei Betten, davon ein Bettsofa, Bad mit Du/WC, Föhn, Duschgel, Telefon und Heizung ausgestattet ist.“ Unter diesen Beschreibungen befanden sich vier Fotographien: zwei mit der Bezeichnung „Beispiel Außenkabine“ und je eine mit der Bezeichnung „Beispiel Außenkabine Superior“ und „Beispiel Innenka[…]


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