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Grundbuchberichtigung -Löschung einer Reallast

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OLG München – Az.: 34 Wx 361/17 – Beschluss vom 13.07.2018

I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Grundbuchamt – vom 26. Juli 2017 aufgehoben.

II. Das Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt – wird angewiesen, die Löschung der im Grundbuch von … Blatt … in Abteilung II lfd. Nr. 3 zu Gunsten von … eingetragene Reallast zu löschen.
Gründe
I.

Der Beteiligte ist Eigentümer von Grundbesitz, den er aufgrund Kaufvertrag mit Leibrentenverpflichtung vom 7.4.2009 erworben hat. Unter Ziff. III. 4) des Vertrags ist eine Verpflichtung zur Zahlung von Leibrente wie folgt vereinbart:

Darüber hinaus hat der Käufer an Herrn …. grundsätzlich auf Lebensdauer des Zuletztgenannten eine Leibrente in Höhe von monatlich fest … Euro … zu bezahlen, fällig jeweils …, erstmals zu dem auf die Eigentumsumschreibung des Vertragsgegenstandes an den Käufer im Grundbuch folgenden Monatsersten.

Sollte Herr … vor Ablauf von fünf Jahren – gerechnet ab dem Tag der Fälligkeit der ersten Rentenzahlung an – versterben, steht die vereinbarte Leibrente zeitlich befristet … im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB für den restlichen Zeitraum bis zum Ablauf der genannten Fünf-Jahresfrist zu. Im Vorablebensfall von Herrn … innerhalb der Fünf-Jahresfrist endet somit die Leibrentenzahlung des Käufers ersatzlos, nachdem der Käufer insgesamt sechzig monatliche Leibrenten, inbegriffen die noch zu Lebzeiten an Herrn … erfolgten Leibrentenzahlungen gezahlt hat. …

Gemäß Ziff. III. 7) bestellte der Käufer zu Lasten des Vertragsbesitzes und zu Gunsten von Herrn … zur Sicherung der wiederkehrenden Leistungen gemäß Teilziffer 4) eine Reallast.

Unter Ziff. VI. Teilziffer 5 wurde folgende Grundbucherklärung beurkundet:

Die Eintragung der in dieser Urkunde für Herrn … bestellten Reallast am Vertragsgegenstand im Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt mit der Bestimmung, dass nach Ablauf des 5-Jahreszeitraums gemäß Abschn. III. 4) zur Löschung des Rechtes der Nachweis des Ablebens des Berechtigten genügen soll.

Am 11.8.2009 wurden die Auflassung im Grundbuch vollzogen und in Abteilung II als Belastung eingetragen:

Reallast (monatliche Leibrente) für … …; bedingt löschbar bei Todesnachweis; gemäß Bewilligung vom 07.04.2009 …

Am 10.5.2017 hat der Beteiligte unter Vorlage der Sterbeurkunde des am 12.3.2017 verstorbenen Berechtigten … die Löschung der Reallast beantragt. Das Grundbuchamt hat gemeint, wegen[…]


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