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E-Ladestation Wallbox für Mieter: Worauf Mieter und Vermieter achten sollten

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Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer Wallbox zum laden eines Elektroauto?
Der Weg in die Zukunft soll bei der Mobilität eindeutig in Richtung Elektromobilität gehen. Ein derzeitiges Problem ist immer noch die mangelnde Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Möchte man sich als Mieter ein Elektroauto zulegen, stellt sich nicht selten die Frage: Kann oder darf ich mir eine Ladestation/Wallbox als Mieter installieren? Muss vielleicht sogar mein Vermieter zustimmen? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen? Auf was muss ich Rücksicht nehmen? Hier finden Mieter und auch Vermieter Informationen auf was sie in rechtlicher Hinsicht bei der Realisation einer Ladestation achten sollten.

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Klimawandel – Die Welt im Wandel
(Symbolfoto: Von Chesky/Shutterstock.com)

Nahezu die ganze Welt befindet sich derzeitig in einem Wandel. Grund hierfür ist der Klimawandel, welcher nicht mehr länger geleugnet werden kann. Es steht außer Frage, dass sich derzeitig bei dem Klima ein Wandel vollzieht und dass der Mensch dementsprechend jetzt den CO2-Ausstoß merklich verringern muss, um die Folgen des Klimawandels abzumildern bzw. die von den Regierungen der ganzen Welt vereinbarten Klimavertrag auch einhalten zu können. Ein Weg, dies zu realisieren, ist der Umstieg von dem klassischen Verbrennungsmotor auf die Elektromobilität.

Dieser Umstieg ist jedoch nicht gänzlich einfach und setzt zudem auch gewisse Umrüstungen voraus, da die erforderliche Hardware in Form von E-Ladestationen bzw. Wallboxen noch bei Weitem nicht in jedem Haushalt vorhanden ist. Gerade für Mieter stellt sich jetzt jedoch die Frage, ob es überhaupt einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zum Einbau dieser Hardware gibt.

Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen nun einmal keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen sind jedoch erforderlich, um die E-Ladestation bzw. die Wallbox überhaupt einbauen zu können. Vor diesem Problem können auch Wohnungseigentümer stehen, die in einem Mehrparteienhaus leben oder auch Teil einer Eigentümergemei[…]


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