LG Münster – Az.: 8 O 289/16 – Urteil vom 20.07.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfall geltend, der sich am 02.02.2016 auf der P-Straße in Fahrtrichtung Ochtrup kurz vor der Kreuzung zum I-Weg in Gronau ereignete.
Die Klägerin war Beifahrerin in dem Fahrzeug vom Typ BMW 316i (amtliches Kennzeichen AH-… …) des Zeugen L1, der den BMW führte. Der klägerische Pkw näherte sich der genannten Kreuzung, an der sich eine Lichtzeichenanlage befindet. Das bei der Beklagten pflichthaftpflichtversicherte Fahrzeug vom Typ Opel Corsa (amtliches Kennzeichen BOR-… …) fuhr hinter dem BMW. Als der BMW kurz vor der Kreuzung bremste – wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob die Lichtzeichenanlage rot zeigte und ob der Fahrer des BMW abrupt bremste und ob er bis zum Stillstand abbremste – fuhr der Opel Corsa auf das Heck des BMW auf.
Noch am 02.02.2016 stellte sich die Klägerin in der Notaufnahme des St. Antonius Hospitals Gronau vor. In dem Arztbericht wurden unter anderem Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule und der Lendenwirbelsäule, Druckschmerzen im Bereich C3 bis C4 und Schmerzen der paravertebralen Muskulatur im Bereich der Halswirbelsäule vermerkt und eine Hypertension/Flexion der Halswirbelsäule mit Prellung der Lendenwirbelsäule diagnostiziert. Bei der Wiedervorstellung im genannten Krankenhaus am 22.02.2016 wurden persistierende Cervicobrachialgien rechts nach Auffahrunfall, am ehesten muskulär bedingt, diagnostiziert. Am 25.02.2016 wurden in Bad Bentheim Schmerzen im Schulter-/Nackenbereich, teilweise ausstrahlend in den rechten Arm verbunden mit Kopfschmerzen festgestellt, wobei sich die Schulter-/Nackenmuskulatur an den oberen Trapeziusrändern rechts deutlich verspannt und druckdolent zeigte. Diagnostiziert wurde ein cervicaler Bandscheibenvorfall und eine HWS-Distorsion. Es folgten weitere Vorstellungen, unter anderem bei neurochirurgischen, neurologischen und schmerztherapeutischen Behandlern.
Die Klägerin behauptet, infolge des Unfalls und der hierbei erlittenen HWS-Distorsion sei es zu folgenden Beschwerden gekommen: erhebliche Schmerzen im Schulternackenbereich mit Ausstrahlungen in den rechten Arm, massive Kopfschmerzen, intermittierende Parästhesien (Kribbeln, Taubheitsgefühl) am rechten Arm und in der rechten Hand, Bandscheibe[…]