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Geschäftswert für Rückauflassungsvormerkung

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OLG Celle – Az.: 18 W 50/18 – Beschluss vom 20.07.2018

Auf die Beschwerde des Miteigentümers zu 2) wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamt – H. vom 18. Juni 2018 abgeändert und der Geschäftswert festgesetzt auf

– 193.875,00 € für die Rückauflassungsvormerkung,

eingetragen in Abt. II Nr. 8 des Grundbuchs von D. Blatt 4176 und in Abt. II Nr. 3 des Grundbuchs von D. Blätter 7732 und 7734,

– 193.875,00 € für die Rückauflassungsvormerkung,

eingetragen in Abt. II Nr. 9 des Grundbuchs von D. Blatt 4176 und in Abt. II Nr. 4 des Grundbuchs von D. Blätter 7732 und 7734 und

– 60.000,00 € für die Reallast,

eingetragen in Abt. II Nr. 6 des Grundbuchs von D. Blätter 7732 und 7734.
Gründe
I.

Die Beteiligten zu 1) und 2) waren zunächst in Erbengemeinschaft zu 1/2 Miteigentümer des im Grundbuch von D. Blätter 4176, 7732 und 7734 eingetragenen Grundbesitzes. Weitere Miteigentümerin zu 1/2 war ihre Tante, Frau I. L. Mit notariellem Vertrag vom 15. Oktober 2015 (UR-Nr. 743/2015, Notar Dr. C., H.) und 10. November 2015 (UR-Nr. 773/2015, Notar Dr. C., H.) übertrug Frau L. ihre Miteigentumsanteile an dem Grundbesitz zu je 1/4 im Wege der Schenkung an die Beteiligten zu 1) und 2). Sie ließ sich einen lebenslangen Nießbrauch sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechtigung zum Widerruf der Schenkung einräumen, gesichert durch zwei Rückauflassungsvormerkungen. Aufschiebend bedingt durch den Tod der am … 1950 geborenen Schenkerin verpflichteten sich die Beschenkten zu monatlichen Rentenleistungen in Höhe von 1.000,00 € gegenüber dem am 26. April 1947 geborenen Ehemann der Schenkerin, Herrn R. L.

Der Wert der übertragenen Miteigentumsanteile beträgt insgesamt 775.500,00 €. Der Eigentumsübergang wurde am 28. Dezember 2015 im Grundbuch eingetragen. Im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung erfolgten durch das Amtsgericht – Grundbuchamt – H. aufgrund der Bewilligung vom 15. Oktober 2015 folgende weitere Eintragungen:

– ein Nießbrauch für Frau L. an den jeweiligen 1/4-Anteilen der Miteigentümerin zu 1) und des Miteigentümers zu 2) (Abt. II Nr. 10 in D. Blatt 4176 und Abt. II Nr. 5 in D. Blätter 7732 und 7734),

– zwei Rückauflassungsvormerkungen für Frau L. an den jeweiligen 1/4-Anteilen der Miteigentümerin zu 1) (Abt. II Nr. 8 in D. Blatt 4176 und Abt. II Nr. 3 in D. Blätter 7732 und 7734) und des Miteigentümers zu 2) (Abt. II Nr. 9 in D. Blatt 4176 und Abt. II Nr. 4 in D. Blätter 7732 und 7734) und

– eine Reallast (Geldrente) […]


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