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Garagenvermietung – Mietanpassung

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AG Gelsenkirchen – Az.: 204 C 184/17 – Urteil vom 23.07.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger, 84 und 78 Jahre alt, sind die Schwiegereltern des Beklagten zu 3) und die Großeltern des Beklagten zu 1) ,23 Jahre alt, und des Beklagten zu 2) ,20 Jahre alt. Sie verlangen von den Beklagten für die Nutzung der Wohnung im Hause …straße 1a in H. für die Zeit von Oktober 2017 bis Januar 2018 die Zahlung eines erhöhten Nutzungsentgeltes sowie die Räumung und Herausgabe der genannten Immobilie.

Die Kläger waren Eigentümer der bebauten Grundstücke …straße 1a und 3 in H. Mit notariellem Übertragungsvertrag vom 21.07.2005 übertrugen sie das Eigentum an den Grundstücken auf ihre Tochter U., der Ehefrau des Beklagten zu 3) und Mutter der Beklagten zu 1) und zu 2). Gemäß § 4 des Vertrages behielten sich die Kläger auf ihre Lebensdauer das unentgeltliche Nießbrauchsrecht an sämtlichen übertragenen Grundstücken vor. Dies umschloss die Berechtigung, sämtlichen Nutzen aus dem Grundbesitz zu ziehen sowie die Verpflichtung, sämtliche auf ihm ruhenden privaten und öffentlichen Lasten einschließlich der außerordentlichen öffentlichen Lasten zu tragen. In § 5 des Vertrages verpflichtete sich die Tochter, das Eigentum an den Grundstücken auf ihre Kinder, den Beklagten zu 1) und zu 2), zu übertragen, wobei der Anspruch erst mit dem Tode der Tochter fällig werden sollte. Die Tochter verstarb am …. In der Folgezeit sind die Beklagten zu 1) und zu 2) Eigentümer der Immobilien geworden. Sie und der Beklagte zu 3) bewohnen das Objekt …straße 1a.

Bereits vor Abschluss des Übertragungsvertrages bewohnte die Tochter der Kläger mit dem Beklagten zu 3) zunächst die Dachgeschosswohnung im Hause …straße 3. Es wurde eine Gegenleistung gezahlt, deren Höhe nicht vorgetragen wurde. Später zogen die Tochter und der Beklagte zu 3) mit ihren Kindern in die Erdgeschoßwohnung …straße 3. Als Gegenleistung wurde ein Betrag von 212,50 € monatlich bezahlt. Nach Trennung der Kläger, die bis dahin das Objekt …straße 1a bewohnt hatten, wurde ein Wohnungstausch vollzogen. Die Klägerin zu 2) zog zurück in die Erdgeschoßwohnung der …straße 3, die Tochter der Kläger zog mit ihrer Familie in die Wohnung der …straße 1a. An der Gegenleistung änderte sich nichts.

Der Beklagte zu 3) zahlte auch nach dem Tod seiner Ehe[…]


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