Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arzthaftung – Aufklärungsrüge in Berufungsinstanz

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

KG Berlin – Az.: 20 U 46/17 – Beschluss vom 07.08.2018

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. März 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin – 8 O 296/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert für die zweite Instanz wird auf bis zu Euro 80.000,00 festgesetzt.
Gründe
I.

Die am 30. Oktober 1969 geborene Klägerin begehrt immateriellen und materiellen Schadensersatz wegen behaupteter ärztlicher Fehler im Zusammenhang mit der Behandlung ihres linken Knies sowohl im Hause der Beklagten zu 1. als auch in dem von der Beklagten zu 4. getragenen D… . Der Beklagte zu 3. behandelte die Klägerin in beiden Kliniken. Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Bezug genommen.

Die Klägerin hat mit der der Beklagten zu 1. am 12. Januar 2015, im Übrigen am 13. Januar 2015 zugestellten Klage beantragt,

die Beklagten zu 1. und 3. als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld, welches einen Betrag von Euro 60.000,00 nicht unterschreiten sollte, zu zahlen; die Beklagten zu 1., 3. und 4. als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie Euro 4.863,52 nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; festzustellen, dass die Beklagten zu 1. und 3. zum Ersatz aller immateriellen und materiellen Schäden verpflichtet sind, die aus ihrer ärztlichen Fehlbehandlung im Zeitraum vom 12. Februar 2004 bis 29. Januar 2013 zukünftig entstehen werden.

Die Beklagten zu 1., 3. und 4. haben beantragt, die Klage abzuweisen.

Das durch den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. A… sachverständig beratene Landgericht hat die Klage abgewiesen. Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen.

Die Klägerin hat gegen das ihr am 9. März 2017 zugestellte Urteil am 6. April 2017 Berufung eingelegt, welche sie nach entsprechend gewährter Fristverlängerung am 9. Juni 2017 begründet hat. Die Klägerin macht in Bezug auf die Operation vom 13. September 2005 im Hause der Beklagten zu 1. geltend, dass der Sachverständige ausgeführt habe, dass der[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv