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Verjährung im Dieselskandal? Wichtige BGH-Entscheidung im Abgasskandal

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Verjährung von Ansprüchen im Abgasskandal – Das BGH hat in der Verjährungsfrage entschieden.
Der Diesel-Abgasskandal in der Automobilbranche hat so viel Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt, wie es lange zuvor kein Skandal mehr vermochte. Vonseiten der höchsten Instanz in Deutschland wurde bereits unlängst festgestellt, dass der Automobilhersteller Volkswagen (VW) Millionen von Käufern der Diesel-Fahrzeuge aus dem Hause VW durch eine fingierte Abgassoftware regelrecht hinter das Licht geführt hat.

Trotz dieses Umstandes haben sich unzählige Käufer der besagten Fahrzeuge mit einer Schadensersatz-Klage für einen langen Zeitraum Zeit gelassen. Die Frage, die nunmehr im Raum stand und seitens des Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden musste, ging in die Richtung, ob sich die Käufer der besagten Fahrzeuge für ihre Schadensersatz-Klage am Ende nicht doch zu lange Zeit gelassen haben. Die deutsche Rechtsprechung kennt ja immerhin auch Verjährungsfristen.

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Erst Jahre später erfolgte eine Reaktion
Vom Dieselskandal Betroffene Autobesitzer können sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof auch nach 2018 der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen. Damit stärkt das BGH erneut Klägern den Rücken. (Symbolfoto: Von Cineberg/Shutterstock.com)

Eine der Problematiken, mit denen sich der BGH jetzt beschäftigen muss, ist die Tatsache, dass unzählige Kläger in dem Diesel-Abgasskandal erst einige Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals ihren Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Automobilhersteller VW geltend gemacht haben. Dementsprechend steht der BGH nunmehr vor der Frage, ob diese Wartezeit nicht zu lang gewesen ist (vgl. Aktenzeichen VI ZR 1118/20). Die Antwort auf diese Frage wird in einem entsprechenden Urteil bekannt gegeben und dieses Urteil könnte durchaus als juristisch wegweisend für die Zukunft derjenigen Klagen sein, welche erst mit dem Jahr 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt bei dem jeweilig zuständigen Gericht eingegangen ist. Der Automobilhersteller Volkswagen spricht von einem Umfang von knapp 20.000 Verfahren. Es gibt durchaus bereits ähnlic[…]


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