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Rechtsanwälte Kotz GbR

Entschädigung für vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

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AG Tiergarten – Az.: 297 Ds 14/18, (297 Ds) 235 Js 567/18 (14/18) – Urteil vom 17.08.2018

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Eine Entschädigung für die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis steht dem Angeklagten nicht zu.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse Berlin zur Last.
Gründe
(abgekürzte Fassung gemäß § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO)

I.

In der zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vom 12.03.2018 wurden dem Angeklagten Vergehen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung (§§ 142, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 315b Abs. 1 Nr. 3, 323c, 52, 53 StGB) vorgeworfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Anklageschrift verwiesen.

Durch Beschluss des Gerichts vom 08.03.2018, bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.06.2018 (538 Qs 58/18), ist dem Angeklagten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen worden. Der Führerschein befand sich seit dem 16.04.2018 bis zur Hauptverhandlung in amtlicher Verwahrung.

II.

In der Hauptverhandlung ist durch die Beweisaufnahme Folgendes festgestellt worden:

Am 23.11.2017 gegen 9.45 Uhr fuhr der Führer des PKW Smart des Carsharing-Unternehmens … mit dem amtlichen Kennzeichen …, der unter dem Account des Angeklagten und unter Nutzung von dessen PIN das Fahrzeug nutzte, in südlicher Richtung auf der Andreasstraße in 10243 Berlin-Friedrichshain. In Höhe der Kreuzung versuchte er, das Kraftfahrzeug des Zeugen N. der Marke Opel mit dem amtlichen Kennzeichen … zu überholen. Für dieses Überholmanöver nutzte er den Fahrstreifen des Gegenverkehrs. Nachdem er seinen Überholvorgang aufgrund eines links abbiegenden Lkw abbrechen musste, reihte sich der Fahrer wieder hinter dem Kraftfahrzeugs des Zeugen ein. Nachdem er und der Zeuge verkehrsbedingt an einer Ampel zum Stehen kamen, stieg der Zeuge aus seinem Kraftfahrzeug aus und stellte sich beifahrerseitig schräg vor das von dem Fahrer geführte Kraftfahrzeug, um ihn auf den Überholvorgang anzusprechen. Daraufhin fuhr dieser auf den Zeugen zu und rammte diesen am linken Knie. Der Zeuge erlitt eine Prellung, stürzte aufgrund des Stoßes auf den Boden und war eine Woche krankgeschrieben. Der Fahrer entfernte sich mit dem Smart zunächst, kehrte jedoch nach kurzer Zeit zurück. Am Unfallort hielt er kurz an, sagte zu dem […]


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