LG Potsdam – Az.: 6 O 16/17
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.451,12 € zu zahlen nebst Zinsen aus 25.280,76 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2017, sowie weitere 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Februar 2017.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
4. Der Streitwert wird abschließend festgesetzt auf 25.280,76 €.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Fahrzeugführer und seinem Haftpflichtversicherer Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
Am 19. September 2016 befuhr der Zeuge P mit dem Pkw der Klägerin hinter dem von dem Beklagten zu 1 gesteuerten und bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Lkw … die B2 in Richtung Süden durch den Ortsteils Bucholz von Beelitz. In Höhe des Abzweigs nach Niebel setzte er zum Überholen des Lkw an, scherte aus und fuhr an dem Lkw vorbei. Dieser scherte aus. Es kam zum Unfall. Der Pkw stürzte in den Graben und überschlug sich. Seine Insassen wurden verletzt. Die Klägerin wurde im …-Klinikum Potsdam versorgt, wo Druckschmerzen im Thoraxbogen rechts distal diagnostiziert wurde, sonst aber keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Sie suchte ihre Hausärztin auf mit Schmerzen im Schulter-Nacken-Bereich und erneut wegen zunehmender Beschwerden im Thorax rechts und intermittierenden Kopfschmerzen. Sie wandte an Medikamentenkosten 10 € auf und an weiteren Arztkosten 25 €. Das Fahrzeug wurde zu Kosten von 525,67 € geborgen, abgeschleppt und sichergestellt. Die Feuerwehr berechnete ihr 325,00 €, direkt ausgeglichen von der Beklagten zu 2. Ein von der Klägerin zu Kosten von 1.744,79 € beauftragtes Gutachten des Sachverständigenbüros Rothe aus Wolfen ermittelte Reparaturkosten am Fahrzeug von 47.663 € bei einem Wiederbeschaffungswert von 24.900 € und einem Restwert von 3.500 € bei einer Wiederbeschaffungsdauer von 12 bis 14 Tagen. Die Klägerin beschaffte einen Neuwagen. Die Außerbetriebsetzung des Unfallfahrzeuges kostete 10,30 €, die Neuanmeldung kostete 130 € brutto.
Die Klägerin meldete ihren Schaden bei der Beklagten zu 2 an. Diese lehnte die Regulierung am 15. November 2016 mit der Begründung ab, dass der Haftpflichtversicherer des klägerischen F[…]