Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt vom Hundekaufvertrag wegen Gesundheitsverschlechterung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Köln – Az.: 139 C 234/17 – Urteil vom 30.08.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt bzw. hilfsweise nach Anfechtung eines Kaufvertrages und Ersatz von Tierarztkosten.

Mit Kaufvertrag vom 14.01.2017 erwarb die Klägerin den am 01.01.2017 geborenen Hund namens I. der Rasse Chihuahua zu einem Kaufpreis von 900,00 EUR über die Plattform „ebay-Kleinanzeigen“. Die Klägerin kaufte den Hund als Liebhabertier und nicht zur Zucht. Am 19.02.2018 holte die Klägerin den Chihuahua I. beim Beklagten ab. Nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Chihuahuas I. begab sich die Klägerin mit ihm am 23.02.2017 in eine tierärztliche Praxis zur Behandlung bei der Zeugin Dr. K.. Nach der Behandlung begab sich die Klägerin mit dem Chihuahua I. zunächst nach Hause, dann aber am nächsten Tag erneut in die Praxis, als sich der Zustand des Tieres wieder verschlechterte. Der Chihuahua I. sollte über Nacht zur Beobachtung in der Praxis bleiben und verstarb dort am 25.02.2017. Der Klägerin sind Tierarztkosten in Höhe von 129,12 EUR in Rechnung gestellt worden. Mit anwaltlichem Schreiben vom 27.03.2017 forderte die Klägerin den Beklagten mit Frist bis zum 10.04.2017 auf, 1.029,12 EUR zu zahlen.

Die Klägerin behauptet, bei dem Beklagten sei von einem gewerblichen Händler auszugehen. Der Chihuahua I. sei bereits bei Übergabe mit einer Grunderkrankung infiziert und somit mit Mängeln behaftet gewesen. Die Erkrankung sei auf eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Entwurmung beim Beklagten bzw. eine Infektion durch entzündete Zitzen des Muttertieres zurückzuführen. Dass ein weiterer Welpe desselben Wurfes kurz nach der Geburt verstorben sei, zeige, dass die Erkrankung des Chihuahuas I. vor Übergabe vorgelegen habe.

Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 1.029,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.04.2017 zu zahlen.

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Er behauptet, der Chihuahua I. sei an einer bei der Rasse typischen Unterzuckerung verstorben.

Das Gericht hat Beweis erhoben aufgrund […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv