Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gründe für Erbunwürdigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

LG Köln – Az.: 30 O 94/15 – Urteil vom 04.09.2018

Der Beklagte wird hinsichtlich des Nachlasses der am 22.10.2013 in Leichlingen verstorbenen T (Erblasserin) für erbunwürdig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Erbunwürdigkeit des Beklagten im Hinblick auf den Nachlass der verstorbenen T, geborene T1 (im Folgenden: Erblasserin).

Die Kläger sind Ersatzerben nach der am 22.10.2013 in Leichlingen verstorbenen Erblasserin. Der Beklagte war der Ehemann der Erblasserin.

Die Erblasserin und der Beklagte haben am 07.06.2005 einen Erbvertrag (Anl. K1) geschlossen, in welchem sie sich gegenseitig als befreite Vorerben einsetzten. Als Nachererben wurden die Schwester der Erblasserin, Frau Q, sowie Herr S, zu jeweils der Hälfte des Nachlasses eingesetzt. Die Kläger wurden zu gleichen Teilen als Ersatzerben von Frau Q eingesetzt. Mit notarieller Erklärung vom 10.08.2009 (Anl. K2) änderten die Erblasserin und der Beklagte den Erbvertrag dahingehend, dass Nacherbe neben Frau Q anstelle von Herrn S der Enkelsohn des Beklagten, C, sein soll. Zudem wurde die Testamentsvollstreckung angeordnet. Als Testamentsvollstrecker wurde Herr Rechtsanwalt Y benannt. Der vorläufige Wert des Nachlasses beläuft sich nach Auskunft des Testamentsvollstreckers auf 858.331,00 EUR. Nach Abzug des Pflichtteils der inzwischen verstorbenen Mutter der Erblasserin verbleibt ein vorläufiger Nachlass im Wert von 751.039,63 EUR.

Der Beklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Köln vom 28.10.2014 wegen vorsätzlicher Tötung der Erblasserin zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Beklagte hat hiergegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.01.2018 die Revision des Beklagten als unbegründet verworfen.

Die Schwester der Erblasserin, Frau Q, hat die Nacherbschaft mit notarieller Erklärung am 19.02.2015 ausgeschlagen.

Die Kläger sind der Ansicht, dass die Annahme der Erbunwürdigkeit keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung voraussetze, ausreichend sei, dass die Verfehlungen strafbar seien. Ferner sei die Ausschlagung der Frau Q rechtzeitig erfolgt. Unabhängig davon, seien die Kläger als Ersatz Nacherben anfechtungsberechtigt.

Die Kläger beantragen, den Be[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv