Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast bei Beförderungsverweigerung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

AG Hannover – Az.: 410 C 13190/17 – Urteil vom 07.09.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Kläger beanspruchen von dem beklagten ausführenden Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Spanien wegen behaupteter Beförderungsverweigerung Ausgleichsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO).

Die Kläger verfügten im Rahmen einer von ihnen gebuchten Flugpauschalreise über Boardingpässe für den von der Beklagten am 8. September 2017 um 11:30 Uhr auszuführenden Flug von Barcelona nach Hannover mit der Flugnummer … . Planmäßige Ankunftszeit dieses Fluges war 14:05 Uhr. Nach Ziff. 10.3 der Transportbedingungen der Beklagten endet das Boarding 20 Minuten vor dem Abflug.

Am besagten Flugtag trafen die Kläger am Flughafen Barcelona ein. Die zeitlichen Einzelheiten hierzu sind zwischen den Parteien im Streit. Sie gaben ihr Gepäck auf und erhielten Boardingkarten überreicht, auf denen auf Englisch wie Spanisch der Hinweis aufgedruckt war, dass sie sich 30 Minuten vor dem Abflug zum Boarding einzufinden haben und das Boarding 20 Minuten vor dem Abflug endet.

Im weiteren Verlauf fand eine Flugbeförderung der Kläger nicht statt. Die Gründe hierfür sind zwischen den Parteien im Streit. Stattdessen buchten die Kläger einen Ersatzflug bei der Lufthansa AG, der über München nach Hannover führte, wo sie am 8. September 2017 um 22:55 Uhr landeten.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 19. September 2017 forderten die Kläger die Beklagte unter erfolgloser Fristsetzung bis zum 4. Oktober 2017 zur Zahlung einer Ausgleichsleistung nach der FluggastrechtVO auf.

Die Kläger behaupten, gegen 9 Uhr am Flughafen angekommen und gegen 9:30 Uhr sich in die Warteschlange zur Gepäckaufgabe angestellt zu haben. Gegen 10:30 Uhr seien sie sodann im Boarding-Bereich gewesen. Das Boarding sei jedoch unmittelbar, bevor sie an der Reihe gewesen seien, abgebrochen worden. Als Begründung sei ihnen mitgeteilt worden, dass das Flugzeug voll sei, sie – wie auch zwölf weitere betroffene Fluggäste – daher nicht mitgenommen werden könnten und dass ein Rückflug nach Hannover mit der Beklagten erst wieder am 21. September […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv