Alles wichtige zum sogenannten P-Konto
Unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise die Corona-Krise haben verdeutlicht, wie eng die finanzielle Planung von so manchem Privathaushalt in Deutschland ist. Sehr viele Menschen wurden in die Kurzarbeit geschickt oder gar von ihrem Arbeitgeber betriebsbedingt entlassen, da die Unternehmen keine Aufträge und dementsprechend keine Umsätze mehr generieren konnten. Mit dem Wegfall der Einnahmen von den Arbeitnehmern stieg natürlich auch die Anzahl der Privatinsolvenzen, da die privaten finanziellen Verpflichtungen natürlich weiterliefen. Die Überschuldung kann letztlich jeden erwachsenen Menschen treffen und aus der Überschuldung heraus resultiert in der Regel auch eine Pfändung. Arbeitslosigkeit muss hierbei nicht einmal zwingend der Grund sein, eine Pfändung kann letztlich auch Menschen mit einer geregelten Arbeit treffen. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, dass das Girokonto vor einer Pfändung geschützt werden kann. Hierfür ist jedoch ein sogenanntes P-Konto erforderlich. Das P-Konto ist die Kurzform des Pfändungsschutzkontos und erfüllt für den Kontoinhaber wertvolle Dienste.
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Der Hauptzweck des Pfändungsschutzkontos ist der wirksame Schutz des Kontoinhabers vor einer Kontopfändung. Auf diese Weise soll das Existenzminimum des Kontoinhabers geschützt werden. Auch die Angehörigen werden durch das P-Konto geschützt. Ein P-Konto kann dabei sowohl von Privatpersonen als auch von selbstständig Tätigen gleichermaßen eingerichtet werden.
Wie kann ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden?
Im Grunde genommen ist das P-Konto das Resultat eines Antrags, welcher von dem Bankkunden an die Bank gestellt wird. Die Bank wandelt auf der Basis des Antrages das bereits vorhandene Girokonto in ein P-Konto um. Im Zusammenhang mit dem P-Konto gibt es durchaus gesetzliche Regelungen, welche die Bank zwingend erfüllen muss.
(Symbolfoto: Von Pla2na/Shutterstock.com)
Die gesetzlichen Regelungen für ein P-Konto sind
die Bank muss innerhalb eines Zeitraums von vier Werktagen die Umwandlung vornehmen
die Bank darf für ein P-Konto keinerl[…]