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Nachbarrecht – Welche Rechte haben Anwohner bei Gaststättenlärm?

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Ruhestörung durch eine Gaststätte in der Nachbarschaft – Was tun?
Wer eine Gastronomie betreiben möchte, der muss eine wahre Vielzahl von Genehmigungen hierfür einholen und überdies auch eine wahre Vielzahl von verschiedenen Gesetzen beachten. In erster Linie legen Gastronomen der Fokus der Aufmerksamkeit dabei auf die geltenden Hygienevorschriften sowie die Gültigkeit der Schanklizenz. Es gibt durchaus Rechtsbereiche, die von Gastronomen lediglich am Rande beachtet werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Rechtsbereiche im Vergleich zu den anderen Rechtsbereichen weniger wichtig wären. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Nachbarrecht und die Frage, welche Rechte die Anwohner aus dem Nachbarrecht heraus gegenüber Gastronomen und dem damit verbundenen Gaststättenlärm haben.

Eine Genehmigung zu dem Betrieb einer sogenannten Außengastronomie ist seitens der Behörden auf der Grundlage des § 4 Gaststättengesetz dann zu versagen, wenn durch die Gastronomie erhebliche Gefahren oder auch Nachteile sowie Belästigung der Anwohner zu befürchten ist. Viele Gastronomen wissen gar nicht, dass eine Gastronomiekonzession seitens der Behörden auch lediglich unter Auflagen erteilt werden kann. Dies ergibt sich aus dem § 5 Gaststättengesetz (GastG).

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Feucht fröhliche Party in der Kneipe von Nebenan? Ständiger Gaststättenlärm kann in der Nachbarschaft mitunter sehr belastend sein. (Symbolfoto: Von View Apart/Shutterstock.com)
Ausmaß der Lärmbelästigung
Zunächst erst einmal muss jedoch festgestellt werden, in welchem Ausmaß die Anwohner mit Lärm zu rechnen haben. Diesbezüglich gibt es durchaus schematische Grenzwerte, allerdings wird jeder Prüfungsfall stets als Einzelfall gewertet. Entscheidend ist hierbei nicht nur der Umfang der Störgeräusche, sondern vielmehr auch die Art. In der gängigen Praxis gestaltet sich die Feststellung jedoch nicht selten als schwierig, da es sich aus rechtlicher Sicht um überprüfbare sowie auch konkrete Störgeräusche handeln muss.

Erteilt die Behörde aus diesem Grund eine Gaststättenkonzession lediglich unter Auflagen, so müssen diese Auflagen überprüfbar und mithilfe von Verwaltungsmitteln durchsetzbar sein. In der gängigen Praxis werden diese Auflagen durch eine zeitliche Begrenzung der entsprechenden Bew[…]


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