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Bauvertrag – Vertragsstrafe über 5% der Bruttoauftragssumme einschließlich Nachträgen unzulässig

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 4 U 49/16 – Urteil vom 09.11.2018

Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 11.02.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.036,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.486,00 € seit dem 30.01.2009 sowie aus weiteren 18.550,00 € seit dem 30.04.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz haben die Klägerin zu 26 % und die Beklagte zu 74 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf restliche Werklohnzahlung für Leistungen der Gewerke Glasfassade und Metallbau in Bezug auf das Bauvorhaben Neubau der …-Apotheke in S… in Anspruch. Erstinstanzlich hat die Klägerin ihre Forderung auf 38.624,57 € beziffert.

Der Vertragsschluss erfolgte durch schriftliche Erklärungen der Parteien vom 21.03. und 23.03.2007 auf der Grundlage des Verhandlungsprotokolls vom 16.03.2007 und der diesem beigefügten Leistungsverzeichnisse (Kurztexte).

In dem Verhandlungsprotokoll vom 16.03.2007 sind u.a. folgende Regelungen getroffen, (wobei es sich bei den im Folgenden in Kursivdruck wiedergegebenen Angaben jeweils um handschriftliche Eintragungen handelt):

„7. Ausführungsfristen

….

Für den AN gelten folgende Vertragstermine:

Baubeginn Fenster und Türen ohne Automatiktüren    23.4.07

Fertigstellung Fenster und Türen ohne Automatiktür 28.4.07

Baubeginn Glasfassade 30.4.07

Fertigstellung Glasfassade 11.5.07

Fertigstellung 30.5.07

Alle genannten Termine, auch die Zwischentermine, sind Vertragstermine.

8. Vertragsstrafe

„Überschreitet der AN die Fertigstellungsfrist schuldhaft, wird je Kalendertag 0,2 % der Bruttoauftragssumme einschließlich Nachträgen bis maximal 5 % der Bruttoauftragssumme, einschließlich Nachträgen fällig.“

10. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5+6 Mon[…]


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