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Verkehrsunfall -Versuch des Aufhaltens eines wegrollenden Fahrzeugs

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LG Köln-Az.: 19 O 156/14 – Urteil vom 23.11.2018

Der Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Schadensersatz aufgrund des Unfallereignisses vom 00.00.00 ist dem Grunde nach zu 30 % gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dazu verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 00.00.00 nach einer Haftungsquote von 30 % zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Träger der Sozialkassen gesetzlich übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Tatbestand
Der 1986 geborene Kläger nimmt die Beklagte aufgrund eines Unfallereignisses am 00.00.00 in Wiehl in Anspruch.

Zum Unfallzeitpunkt bewohnte der Kläger zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der Zeugin T, im Haus G-Straße, 51674 Wiehl die Wohnung im Erdgeschoss.

Am Unfalltag war der Kläger zeitlich vor der Zeugin T nach Hause zurückgekehrt. Er hielt sich in der gemeinsamen Wohnung auf, als er gegen 20.30 h bemerkte, dass die Zeugin T mit dem von ihr geführten PKW BMW Mini, amtl. Kennzeichen #####, welcher zum Unfallzeitpunkt bei der Beklagten haftpflichtversichert war, nach Hause zurückkehrte. Der Kläger begab sich zur Wohnungstür, um die Zeugin zu begrüßen. Die Zeugin T fuhr die Einfahrt zum Haus, welche ein Gefälle aufweist, hoch und stellte den PKW auf einem dort vorhandenen befestigten Grundstücksbereich vor den zum Haus gehörenden Garagen ab. In diesem Bereich weist der Boden ein Gefälle von 2,5 % auf. Der

Kläger trat aus der gemeinsamen Wohnungstür, um die Zeugin T zu begrüßen. Er trug offene Birkenstocksandalen (Lichtbilder Anlage BLD3, Bl. 93 d. A.). Die Zeugin T stieg aus dem Fahrzeug aus. Nachdem sich beide begrüßt hatten, sprachen sie noch darüber, ob das Fahrzeug an einer anderen Stelle bzw. auf dem Standort des klägerischen Fahrzeugs geparkt werden soll. Während dieses Gesprächs bemerkte der Kläger, dass der PKW BMW Mini sich in Bewegung setzte und rückwärts den Hang hinunterzurollen begann. Er lief sofort hinter das Fahrzeug und versuchte, es dadurch aufzuhalten, dass er mit seinen Händen gegen das Heck des Fahrzeugs drückte. Dies gelang ihm jedoch nicht. Er geriet ins Straucheln und wurde von dem Fahrzeuggewicht niedergedrückt, so dass er rücklings zu Fall kam und von dem PKW überrollt und über eine Strecke von etwa 20 m mitgeschleift wurde. Der PKW kam schließlich etwa 33 m vom ursprünglichen Abstellort entfernt in einem Gebüsch zum […]


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