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Personenbedingte Kündigung wegen psychischer Erkrankung – Auflösungsantrag

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Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 11 Sa 989/14 – Urteil vom 23.11.2018

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.09.2014 – 12 Ca 8466/11 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 24.10.2011 beendet worden ist.

Auf den Auflösungsantrag der Beklagten hin wird das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30.06.2012 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 30.000,00 EUR brutto aufgelöst.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers.

Der am . .19 geborene Kläger, ledig, ist seit dem 01.04.1989 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 01.12.2000 (Bl. 3 ff. d. A.). Unter Berücksichtigung des Dienstes bei der Bundeswehr besteht eine Beschäftigung ab dem 04.01.1988.

Im Jahre 1988 hat der Kläger einen Suizidversuch unternommen. Die familiäre Lebenssituation war in jener Zeit angespannt.

Bis zum Dezember 1992 wurde der Kläger im Kraftwerk D , sodann bis zum 31.12.2000 im Versuchskraftwerk Karl GmbH und ab dem Januar 2001 im Kernkraftwerk B

Ab dem 01.07.2004 erfolgte die Beschäftigung als Sicherheitstechniker in der Unternehmenszentrale in der Abteilung Arbeitssicherung. Am 18.11.2005 erhielt der Kläger den Fachkundenachweis als Sicherheitsfachkraft. Anfang 2006 war der Kläger vorübergehend im Kernkraftwerk M eingesetzt. Mit Wirkung vom 06.09.2007 hat die Beklagte den Kläger von der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit entbunden (Bl. 147 d. A.).

Seit dem 07.12.2007 ist der Kläger als Schwerbehinderter mit dem Grad einer Behinderung von 50 anerkannt. Laut Abhilfebescheid vom 02.09.2008 (Bl. 800 ff. d. A.) sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt: Persönlichkeitsstörung, Refluxkrankheit, Wirbelsäulensyndrom, Allergisches Asthma bronchiale, Veränderungen des Vestibularisorgans.

Unter dem 27.10.2008 beantragte die Beklagte beim Integrationsamt die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Für den Zeitraum vom 20.10.2008 bis zum 23.03.2009 hat die Beklagte den Kläger vom Dienst suspendiert.

In der Zeit vom 24.03.2009 bis zum 25.05.2009 wurde der Kläger teilstationär in der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Landschaftsverband (LVR) K , behandelt. Die Diagnose laute[…]


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