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Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Inhaberschaft eines vermögensgesetzlichen Vorkaufsrechts

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 5 W 107/18 – Beschluss vom 11.12.2018

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts  Königs Wusterhausen – Grundbuchamt – vom 2. Juli 2018, Gz. …  Blatt …, wird zurückgewiesen.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 €.
Gründe
I.

Im Grundbuch von … Blatt … ist in Abteilung II unter der laufenden Nummer 1 ein Vorkaufsrecht nach § 20a VermG für die H… Gesellschaft mbH & Co. …KG eingetragen. Am 20. Juni 2018 beantragte der Antragsteller, ihn im Wege der Grundbuchberichtigung an Stelle der eingetragenen Vorkaufsberechtigten im Grundbuch einzutragen. Er hat dazu vorgetragen, die Kommanditgesellschaft als eingetragene Berechtigte sei am 15. November 2000 im Handelsregister gelöscht worden. Komplementärin war die T… Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Diese sei am 16. September 2009 gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden. Er ist der Ansicht, die nicht vollbeendete Kommanditgesellschaft habe nach ihrer Löschung als Inhaberin des eingetragenen Vorkaufsrechts zunächst noch fortbestanden. Die Komplementärin, die kein Vermögen besessen habe, sei durch ihre Löschung wegen Vermögenslosigkeit vollbeendet worden und damit gemäß § 131 Abs. 1 3 Nr. 1 HGB aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden. Damit sei er, der Antragsteller, als einziger Kommanditist und damit als einziger Gesellschafter verblieben. Dies führe zur sofortigen und liquidationslosen Vollbeendigung der Kommanditgesellschaft. Das Gesellschaftsvermögen sei im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den letzten verbliebenen Gesellschafter übergegangen.

Das Grundbuchamt hat den Antrag auf Grundbuchberichtigung mit Beschluss vom 2. Juli 2018 zurückgewiesen. Werde die Komplementärin wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst und um Handelsregister gelöscht, bewirke dies nicht die Auflösung der Kommanditgesellschaft. Die Vollbeendigung einer juristischen Person trete solange nicht ein, als sie an einer Personengesellschaft beteiligt sei, weil damit noch personen- und vermögensrechtliche Rechte und Pflichten an der Personengesellschaft verbunden seien, die einer Vollbeendigung entgegenstünden. Nach Löschung einer vermögenslosen GmbH von Amts wegen seien für nachträglich nötige Abwicklungsmaßnahmen Liquidatoren gerichtlich zu bestellen.

Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde vom 13. September 2018. Entgegen der Auffassung des Grundbuchamts trete die Voll[…]


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