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Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021

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Es gelten zahlreiche Neuregelungen für die Betriebsratsarbeit
Ein Betriebsrat hat in einem Unternehmen eine durchaus wichtige und sinnvolle Aufgabe, da die Rechte der Arbeitnehmer durch die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Mitwirkungspflicht des Betriebsrates merklich gestärkt werden. Bedauerlicherweise gibt es auch Arbeitgeber, die den Betriebsräten ablehnend gegenüberstehen. Rein logisch betrachtet ist diese Ablehnung sogar nachvollziehbar, da die Machtstellung des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer durch den Betriebsrat eingeschränkt wird. Dies ist jedoch genau der Grund, warum ein Betriebsrat seitens des Gesetzgebers ausdrücklich befürwortet wird.

Mit dem 28.05.2021 hat der Gesetzgeber nunmehr das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Kerninhalt dieses Gesetzes ist die Vereinfachung zur Gründung eines Betriebsrates sowie auch die Stärkung der Rechte im Hinblick auf die Weiterbildung sowie die mobile Arbeit nebst des Einsatzes von künstlicher Intelligenz. Mit dem 18.06.2021 trat das entsprechende Gesetz auch in Kraft, was jedoch bei Weitem noch nicht bei jedem Arbeitnehmer so in dieser Form angekommen ist.
Eine modifizierte Fassung
(Symbolfoto: Von GaudiLab/Shutterstock.com)

Bereits im Dezember 2020 war das Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Deutschen Bundestag ein heißes und emotional diskutiertes Thema, da es zunächst als Referentenentwurf unter dem Namen Betriebsrätestärkungsgesetz seinen Weg durch die Bürokratie der deutschen Gesetzgebung nahm. Mit diesem Gesetz sollte auch dem altbekannten Problem entgegengewirkt werden, dass die Anzahl der entsprechenden Betriebsräte in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren rückläufig ist. Die Anzahl der tatsächlich agierenden Betriebsräte in den Unternehmen sinkt, was nicht im Sinne der Arbeitnehmer und des deutschen Gesetzgebers sein kann. die aktuellen Zahlen, die seitens des IAB-Betriebspanels im Jahr 2019 veröffentlicht wurden, offenbarten einen dringenden Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Auf der Basis dieser Zahlen wurde deutlich, dass in Deutschland lediglich neun Prozent aller Unternehmen, welche die Voraussetzungen für einen Betriebsrat erfüllen, auch tatsächlich über einen funktionierenden Be[…]


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