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Eintragung Restschuldbefreiung in Datenbanken von Auskunfteien über Löschungsfrist hinaus

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 17 U 15/21 – Urteil vom 02.07.2021

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 12. Februar 2021 dahin abgeändert, dass das Versäumnisurteil vom 17. September 2020 aufgehoben und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird,

a) den in ihrer Datenbank enthaltenen Eintrag über den Kläger mit folgendem Wortlaut:

3. Restschuldbefreiung erteilt

Diese Information stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte. Zu diesem Insolvenzverfahren wurde uns die Erteilung der Restschuldbefreiung mitgeteilt.

Aktenzeichen: …

Datum des Ereignisses: …

zu löschen;

b) es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von höchstens 25.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken gegen eines der Mitglieder des Vorstandes der Beklagten, zu unterlassen, den unter Ziffer 1. des Tenors genannten Eintrag erneut zu speichern;

c) an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 887,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. März 2020 zu zahlen.

2. Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte mit Ausnahme der aufgrund der Säumnis des Klägers erstinstanzlich entstandenen Kosten, die dem Kläger zur Last fallen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 150,00 vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Löschung personenbezogener Daten aus der Datenbank der Beklagten.

Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft und betreibt ein Bonitätsinformationssystem, welches auf der Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten natürlicher und juristischer Personen aufbaut. Diese Daten sollen insbesondere Kreditgeber vor Verlusten im Kreditgeschäft mit potentiellen Kreditnehmern schützen.

Der Kläger beantragte nach einer gescheiterten Selbstständigkeit im September 2013 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Privatvermögen. Das Insolvenzverfahren wurde durchgeführt und dem Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom … die Restschuldbefreiung erteilt. Diese Information wurde auf dem zentralen und länderübergreifenden Internetportal www.insolvenzbekanntmachun[…]


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