Mehrere Gesetze für einen verbesserten Verbraucherschutz vom Bundestag auf dem Weg gebracht
Die Legislatur-Periode der aktuellen Bundesregierung nähert sich dem Ende und traditionsgemäß arbeiten die Regierenden auf den letzten Metern noch gewisse Dinge ab, die für einen längeren Zeitraum liegen geblieben sind. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist auch die Stärkung der Verbraucherrechte, welche bereits über einen sehr langen Zeitraum in Regierungskreisen diskutiert und nunmehr sozusagen über Nacht von der Bundesregierung auf den entsprechenden Weg gebracht wurde.
Dieses Gesetz bringt für zahlreiche Vertragssituationen Neuerungen mit sich, sodass sich Verbraucher die berechtigte Frage stellen, welche Bereiche denn davon betroffen sind und um was es sich genau bei dem Gesetz handelt (Stand Juni 2021).
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Vier Vorlagen zu der Stärkung der Verbraucherrechte wurden von der Bundesregierung erarbeitet. Über diese Vorlagen wurden bereits zu Beginn des Jahres 2021 in der ersten Lesung debattiert. Neben dem verbesserten Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Langzeitverträgen bei Mobilfunkverträgen sind auch Verträge mit Gas- sowie Stromlieferanten im Fokus des Gesetzgebers.
Die Update-Pflicht für Anbieter von Digitalprodukten ist bereits in aller Munde, doch dieser Schritt war nur ein kleiner Bestandteil der geplanten Änderungen zur Stärkung der Verbraucherrechte seitens der Bundesregierung.
Die wichtigsten weiteren Veränderungen sind
ein verbesserter Schutz des Verbrauchers bei Langzeitverträgen
vereinfachte Wechselmöglichkeiten für Verbraucher bei Verträgen
Die Auswirkungen auf die vertraglichen Situationen
Neue Vertragsregeln sollen die Verbraucher stärken (Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Vertragsregeln, die für Verbraucher künftig als gesetzliche Grundlage gelten sollen, ist die Abschaffung einer automatischen Vertragsverläng[…]