Ab 2022 sollen digitale Produkte länger als bisher Aktualisierungen erhalten
Mit digitalen Produkten ist es in Deutschland nach bislang geltender Rechtslage so eine Sache für sich. Die Hersteller bieten ein Produkt an und der Kunde erwirbt dieses Produkt, welches in digitaler Form dann auf dem Endgerät zur Nutzung bereitsteht. Es ist jedoch auch ein Faktum, dass jede Software oder jedes digitale Produkt im Verlauf des technischen Fortschritts veraltet und eines Updates bedarf. Mitunter sind die Updates sogar zwingend erforderlich, damit der Kunde das von ihm erworbene digitale Produkt überhaupt weiternutzen kann.
[toc]
Bislang war es so, dass sehr viele Hersteller jedoch lediglich das digitale Produkt an sich in der Ursprungsversion verkauft hat und mitunter überhaupt keine oder lediglich kostenpflichtige Updates angeboten hat. Dies begründete sich dadurch, dass der Hersteller nicht zur Bereitstellung eines Updates verpflichtet gewesen ist. Der Gesetzgeber in Deutschland hat jetzt jedoch mit der Update Pflicht für digitale Produkte einen großen Schritt in Richtung Verbraucherschutz unternommen.
Eine EU-Vorgabe war der Auslöser
Bundestag beschließt Update-Pflicht für digitale Produkte ab 2022 (Symbolfoto: Von garagestock/Shutterstock.com)
Die Update-Pflicht für digitale Produkte ist indes mitnichten auf den deutschen Gesetzgeber zurückzuführen. Vielmehr handelt es sich bei dieser Pflicht um zwei EU-Richtlinien, welche von dem deutschen Gesetzgeber lediglich in das national geltende Recht umgesetzt wurden. Das hierfür zugrundeliegende Gesetz beinhaltet Regelungen für den Verkauf von Gegenständen mit entsprechenden digitalen Elementen sowie auch damit zusammenhängende Aspekte von Kaufverträgen. Auch die weitergehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Angebot bzw. die Bereitstellung digitaler Produkte bzw. digitaler Dienstleistungen wurde modifiziert.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien ergeben sich auch sehr weitreichende Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, welches dem Kaufvertrag zwischen einem Kunden und einem Anbieter zugrunde liegt.
Die deutsche rechtliche Umsetzung der EU-digitalrechtlichen Richtlinie
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wollte der deutsche Gesetzgeber in erster Linie eine Harmon[…]