Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachlassbewertung bei Erlöschen eines Nießbrauchsrechts durch Konsolidation

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

OLG München – Az.: 20 U 2890/18 – Urteil vom 06.02.2019

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 20. Juli 2018, Az. 73 O 3096/16, abgeändert und – teilweise zur Klarstellung – neu gefasst:

I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 27.687,49 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19. November 2016 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 60% und der Beklagte 40% zu tragen.

2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten um die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs.

Der Kläger ist der einzige Abkömmling des am 13. Juli 2015 verstorbenen Klaus Z. (nachfolgend: Erblasser) und dessen Ehefrau, der ursprünglichen Beklagten Anna Z. Diese ist Alleinerbin des Erblassers. Dem Kläger steht ein Viertel des Nachlasswertes als Pflichtteil zu. Auf diesen Anspruch hat Anna Z. dem Kläger vorgerichtlich € 26.092,97 ausbezahlt.

Der Beklagte ist Alleinerbe der während des erstinstanzlichen Verfahrens am 31. Dezember 2016 verstorbenen Anna Z.; er hat mit Schriftsatz vom 6. März 2017 erklärt, den Rechtsstreit als Rechtsnachfolger aufzunehmen.

Der Erblasser war zum Todeszeitpunkt Eigentümer der jeweils mit einem Wohn- bzw. Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücke B.straße 20, V., B.straße 22, V., und H.straße 22, M. Das Grundstück B.straße 22, V., war zu Lebzeiten des Erblassers mit einem Nießbrauch zugunsten von Anna Z. belastet. Die von Anna Z. wegen der vom Kläger erhobenen Pflichtteilsansprüche vorgerichtlich beauftragten Gutachten des Gutachterausschusses des Landratsamtes Landshut bzw. der Landeshauptstadt München (K 4, K 5, K 6) haben für das Grundstück B.straße 22 einen Wert von € 143.000,00 ermittelt, für das Grundstück B.straße 20 von € 230.000,00 und für das Grundstück H.straße 22 von € 580.000,00. Dabei wurde für das Grundstück B.straße 22, V., der Wert des Nießbrauchs wertmindernd angesetzt; für die Wertermittlung des Grundstücks H.straße 22, M., hat d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv