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Fahrzeugeinziehung nach einem verbotenen Straßenrennen – Kriterien

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LG Berlin – Az.: 511 Qs 126/18 – Beschluss vom 29.01.2019

1. Auf die Beschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 8. Oktober 2018 wird der Beschluss aufgehoben.

2. Die Beschlagnahme des Pkw Porsche Panamera Turbo mit dem amtlichen Kennzeichen B-… wird gemäß §§ 111b, 111j StPO richterlich bestätigt.

3. Der Beschuldigte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
1.

Die Amtsanwaltschaft Berlin führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Vorwurfs der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, § 315 d Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Dem Beschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:

Am 7. Juli 2018 gegen 23:20 Uhr befuhr der Beschuldigte mit dem Pkw Porsche Panamera Turbo, amtliches Kennzeichen B-…, dessen Halter er ist, die Bundesallee in 12161 Berlin-Friedenau in Richtung Friedrich-Wilhelm-Platz. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere Personen.

Die Bundesallee hat im Straßenabschnitt zwischen Walther-Schreiber-Platz und Lefèvrestraße jeweils drei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, wobei es sich bei dem äußerst rechten Fahrstreifen um einen Sonderfahrstreifen für den Linienbusverkehr handelt. Der sich anschließende Streckenabschnitt der Bundesallee zwischen der Lefèvrestraße und dem Friedrich-Wilhelm-Platz hat jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die gesamte Bundesallee hat einen Grünstreifen, der die Richtungsfahrbahnen baulich voneinander abtrennt.

An der Einmündung Bundesallee/Lefèvrestraße hielt der Beschuldigte verkehrsbedingt an der dortigen roten Ampel auf dem linken Fahrstreifen. Neben ihm auf dem mittleren Fahrstreifen der in diesem Bereich noch dreispurigen Bundesallee stand ein Pkw Audi A6, amtliches Kennzeichen B-…. Hinter dem Pkw Porsche hielt ein Funkstreifenwagen mit zwei Polizeibeamten.

Eine unbekannt gebliebene Person hielt nunmehr aus dem Pkw Audi durch das geöffnete Fenster der Beifahrerseite (Vordersitz) eine Flagge mit kroatischem Landeswappen.

Als die Ampel auf rot-gelb umschaltete, sollen beide Fahrzeuge gleichzeitig mit laut aufheulenden Motoren sowie quietschenden Reifen stark beschleunigt haben, um auf kurzer Wegstrecke eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erzielen.

Die Polizeibeamten schalteten sofort das Blaulicht sowie das Signalhorn ein und verfolgten beide Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 80 m entfernt fuhren. Das Heck des Pkw Porsche soll wegen der starken Beschleunigung auf Höhe der Bundesallee Nr. 112 ausgebrochen und das Fahrzeug[…]


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