Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachbarrecht: Geruchsbelästigung beim Grillen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Grillen auf den Balkon und im Garten – Was ist erlaubt?
Sommer, Sonne, Grillwetter. Diese Kombination ist für unzählige Menschen hierzulande sehr fest miteinander verbunden. Der Gedanke an die Bratwurst oder das leckere Steak lässt den Grillfans bereits in den frühen Morgenstunden das Wasser im Munde zusammenlaufen, sodass der Feierabend und das damit verbundene Grillen nicht mehr erwartet werden kann. Nur zu gerne wird dabei jedoch der Umstand vergessen, dass es auch noch Nachbarn gibt und dass diese Nachbarn sich vielleicht nicht so sehr über den Grillgeruch erfreuen. Auch wenn Grillen als vielleicht harmloses Vergnügen erscheinen mag, so gibt es diesbezüglich nicht selten Streitigkeiten. Besonders die Frage, was genau wie oft und auf welche Art im Zusammenhang mit dem Grillen erlaubt ist, scheidet nicht selten die Geister.

[toc]
Grillen ist für manche ein regelrechter Lebenssport
(Symbolfoto: Von NDAB Creativity/Shutterstock.com)

Auch wenn sich das Grillen vielleicht bei vielen Menschen nicht gerade einer großen Beliebtheit erfreut, so ist es dennoch statistisch betrachtet die Lieblingsfreizeitbeschäftigung des überwiegenden Teils der Bevölkerung hierzulande. Nicht selten jedoch ist das Grillen der Anlass für Streitigkeiten von Nachbarn untereinander, und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Es kann der Rauch bzw. Qualm des Grills sein, welcher Nachbarn stört und als Geruchsbelästigung aufgefasst wird, es kann aber auch der mit dem geselligen Grillen verbundene Lärm sein. Die wenigsten Menschen wissen jedoch genau Bescheid, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es für das Grillen gibt und was dabei beachtet werden sollte.

Auch bei dem Grillen gilt selbstverständlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Umsichtige Nachbarn informieren daher den Nachbarn nebenan über die Absicht, einen Grillabend zu veranstalten. Diese Information kann ja auch dann, wenn es gesellig werden soll, direkt mit einer Einladung des Nachbarn verbunden werden. Der Grill sollte selbstverständlich so platziert werden, dass die Gefahr der Geruchsbelästigung bei dem Nachbarn minimiert wird.

Die Geruchsbelästigung lässt sich indes nicht immer gänzlich vermeiden. Insbesondere dann, wenn für das Grillen ein Holzkohlegrill zum Einsatz kommt, wird dieser von dem Na[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv