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Geldwäsche im Strafrecht – Welche Strafen drohen?

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Wie können Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) geahndet werden?
Geld bewegt die Welt. Diesen Umstand wird mit Sicherheit kein erwachsener Mensch, der dem Kapitalismus frönt und seinen Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen muss, widersprechen. Ein wesentlicher Aspekt des Kapitalismus ist der Umstand, dass alle Menschen nach dem Geld streben. Dieses Streben steht jedoch in einem Konflikt zu denjenigen Menschen, die über Geld verfügen. Die Gewinnmaximierung ist jedoch eine Gemeinsamkeit, die beide Seiten teilen. Es gibt durchaus illegale Methoden der Gewinnmaximierung, doch müssen diese Gewinne erst einmal „gewaschen“ werden. Nahezu jeder Filmfan wird den Begriff „Geldwäsche“ kennen, doch kaum einer kennt die realen Gegebenheiten sowie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die möglichen juristischen Folgen.

Im Zusammenhang mit der Geldwäsche kommen zwei Gesetze zur Anwendung. Auf der einen Seite ist das Strafrecht für die Definition des Tatbestandes der Geldwäsche sowie auch das Strafmaß maßgeblich und auf der anderen Seite greift auch das Geldwäschegesetz, welches Unternehmen zu gewissen Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Geldwäsche-Prävention verpflichtet.

(Symbolfoto: Von OlegRi/Shutterstock.com)
Was genau ist Geldwäsche überhaupt?
Zunächst erst einmal sollte geklärt werden, woher der Begriff „Geldwäsche“ überhaupt stammt. Dieser Begriff geht auf den viel berühmten amerikanischen Gangsterboss Al Capone zurück, der mithilfe seiner Waschsalons die Einnahmen aus seinen illegalen Machenschaften „wusch“. Dabei ist mitnichten der praktische Vorgang des Waschens gemeint. Vielmehr versuchen Kriminelle bei der Geldwäsche, die Einnahmen aus den Straftaten in legale Einnahmen umzuwandeln um dieses Geld wieder in den Geldumlauf zurückzuführen. Es geht bei der Geldwäsche darum, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und die Behörden auch im Hinblick darauf, wie dieses Geld wieder in den legalen Geldumlauf zurückgelangt ist, zu täuschen. In der gängigen Praxis gründen Kriminelle hierfür eine „Scheinfirma“ und schreibt im Namen dieser „Scheinfirma“ entsprechende Rechnungen für vermeintlich ausgeführte Dienstleistungen aus.
Die rechtliche Situation
Die Geldwäsche ist im deutschen Strafrecht unter dem § 261 StGB (Strafgesetzbuch) […]


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