Die Verbraucherrechte sind vielen Irrtümern ausgesetzt – Wir stellen sie richtig
Irrtum Nr. 1: Man kann bei einem Umzug in eine andere Stadt problemlos seinen Fitnessstudio-Vertrag kündigen.
Irrtum Nr. 2: Als Verbraucher hat man bei allen Kaufverträgen stets ein 14-tätiges Widerrufsrecht.
Irrtum Nr. 3: Als Verbraucher habe ich bei einem Kaufvertrag auf Neuware zwei Jahre Garantie.
Irrtum Nr. 4: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Irrtum Nr. 5: Keine Reklamation ohne Kassenbon.
Irrtum Nr. 6: Reklamation ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich.
Irrtum Nr. 7: Bei einem Umtausch hat man ein Recht auf Gelderstattung.
Irrtum Nr. 8: Der am Warenregal ausgezeichnete Preis ist der maßgebliche Preis.
Irrtum Nr. 9: Durchblättern der Zeitschrift oder Anfassen der Ware verpflichtet zum Kauf.
Aktuelle Rechtsprechung
LG Koblenz: Bundesweite uneingeschränkte Werbung mit 5G-Standard irreführend
(Symbolfoto: Von Daniel Jedzura/Shutterstock.com)
Das Landgericht Koblenz hat eine bundesweite uneingeschränkte Werbung mit dem modernsten Mobilfunk-Standard 5G verboten. Die Werbung sei irreführend, weil 5G noch längst nicht überall in Deutschland verfügbar sei. Außerdem habe das beklagte Unternehmen diesen Mobilfunk-Standard in Wirklichkeit nur zu einem höheren Preis angeboten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ein Telekommunikationsunternehmen erweckte nach den Angaben bei einer Weihnachtswerbung im Internet mit einer Schneedecke und einem Sternenhimmel den Eindruck, schon ab 9,99 Euro pro Monat einen bundesweiten 5G-Flat-Tarif zu bieten. Ein Konkurrenzunternehmen stufte dies als irreführende Werbung ein und klagte erfolgreich dagegen. Das Landgericht untersagte die Werbung mit 5G[…]