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Gebäudeversicherung – Rohrbruch an unterhalb der Bodenplatte verlaufenden Abwasserrohr

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OLG Hamm – Az.: I-20 U 2/19 – Beschluss vom 20.02.2019

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
Gründe
I.

Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung erfordern und eine mündliche Verhandlung auch sonst nicht geboten ist.

Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.

Die Berufungsangriffe des Klägers in der Berufungsbegründung vom 21.01.2019 greifen nicht durch.

1.

Es bestehen keine konkreten Anhaltspunkte, die im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Zweifel an der Feststellung des Landgerichts begründen könnten, dass dem Antrag der früheren Versicherungsnehmerin vom 01.09.2011 die VGB 2011 zugrunde lagen und diese im Zuge der damaligen Policierung wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dies greift der Kläger in seiner Berufungsbegründung auch ausdrücklich nicht mehr an.

2.

Nach den somit hier maßgeblichen VGB 2011 besteht kein Versicherungsschutz, selbst wenn man den Vortrag des Klägers – zu dem sich die Beklagte in zulässiger Weise mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO erklärt hat – als richtig unterstellt, dass es zu mehreren Rohrbrüchen an einer Abwasserleitung gekommen sei, die unterhalb der Bodenplatte, aber zwischen den dort vorhandenen Streifenfundamenten verlaufe.

Denn gemäß § 3 Nr. 2 VGB 2011 leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden nur hinsichtlich der Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und der Rohne der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Handelt es sich – wie hier – um ein Abwasserrohr, ist gemäß § 3 Nr. 1 VGB 2011 ein Rohrbruch nur versichert, wenn sich das Rohr innerhalb des Gebäudes befindet.

a)

(Symbolfoto: Von Monkey Business Images/Shutterstock.com)

Das Abwasserrohr, hinsichtlich dessen der Kläger mehr[…]


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