Gut zu wissen: Ihre Persönlichkeitsrechte im Internet und den Sozialen Medien
Überblick
Das Recht am (eigenen) Bild
Cyber-Mobbing
EuGH und das „Recht auf Vergessenwerden“
Konkrete Tipps und Verhaltensmaßnahmen
Ausblick
Aktuelle Rechtsprechung
„Google-Urteil“ des EuGH: Zum Recht auf Vergessenwerden
(Symbolfoto: Von Nebojsa Tatomirov/Shutterstock.com)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich in einem Urteil mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen Suchmaschinenbetreiber – wie beispielsweise Google – zur Wahrung eines „Rechts auf Vergessenwerden“ zur Löschung personenbezogener Daten (v.a. von Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu den über die Suchfunktion abgefragten Personen) verpflichtet sind. So ist in diesem Zusammenhang u.a. zu prüfen, „ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird […].
Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche.“ (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.05.2014, Az: C-131/12).
„Big brother is watching you“ – Das Persönlichkeitsrecht im Internet
I. Überblick
Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat, Tik Tok und Youtube: der Social Media-Tren[…]