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Unfall mit Leasingfahrzeug – Schadensregulierung

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Was passiert bei einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug?
Ein neues Leasingfahrzeug ist durchaus eine schöne Sache. Der Leasingnehmer bekommt ein vollständig neues Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik, welches durchaus auch einen großen Wert darstellt. Bevor sich jedoch der Leasingnehmer mit einer guten Laune hinter das Steuer setzen und die heißersehnte Fahrt antreten sollte, muss auf jeden Fall auch Bedacht werden, dass die Gefahr eines Unfalls auf jeden Fall besteht. Ein Unfall ist stets ein Risiko, welches jeder Autofahrer eingeht, doch mit einem Leasingfahrzeug kann ein derartiger Unfall durchaus sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen. Der Grund ist relativ simpel: Das Fahrzeug steht ja schließlich nicht in dem Eigentum des Leasingnehmers. Es gehört dem Leasinggeber.

Im Grunde genommen ist der Ablauf der Schadenabwicklung bei einem Leasingfahrzeug nicht merklich anders als bei jedem anderen Fahrzeug. Die wichtigste Maßnahme für den Leasingnehmer ist daher erst einmal das viel berühmte „Ruhe bewahren“.

(Symbolfoto: Von Monkey Business Images /Shutterstock.com)

Bei einem Leasingfahrzeug steht der Leasingnehmer in einer Art „Dreiecksbeziehung“ im Fall eines Unfalls. Es gibt auf der einen Seite den Unfallgeschädigten und auf der anderen Seite den Unfallverursacher. Als dritter Part kommt jedoch noch der Leasinggeber. Ist der Unfall geschehen gelten die gleichen Regelungen, die bei jedem anderen Unfall auch zur Anwendung kommen. Zunächst muss die Unfallstelle entsprechend abgesichert und die etwaig erforderlichen Leistungen der Ersten Hilfe erbracht werden. Anschließend muss der Unfall auch gemeldet werden.

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