Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testamentsauslegung – Vorliegen einer adeligen Ehe als Sukzessionsvoraussetzung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

AG Bad Berleburg – Az.: 2 Lw 3/17 – Beschluss vom 18.04.2019

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers zu 1) erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Der Antrag des Antragstellers zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Antragsteller zu 2) hat die dem Antragsteller zu 1) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Im Übrigen hat jeder Beteiligte seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Gründe
I.

Die Antragsteller streiten um die Nacherbfolge pp (im folgenden Erblasser genannt).

Der Erblasser wurde am …..

Das Testament vom 26.06.1943, welches er während des Krieges im Genesungsurlaub in Berleburg verfasste, enthält u. a. folgende Bestimmungen:

1

Im Falle meines Todes soll mein ältester Sohn Alleinerbe sein, jedoch nur Vorerbe auf Lebenszeit.

Zu Nacherben berufe ich den von meinem Vater, dem pp nach den Grundsätzen der Primogeniturordnung des Preußischen Allgemeinen Landrechts. Ich bestimme so viel Nacherbfälle, als nach dem Gesetz jeweils möglich sind. Bei dem gegenwärtigen Familienstand würden daher zu Nacherben in folgender Reichenfolge berufen sein: die männlichen Nachkommen meines Sohnes pp, mein Sohn pp und seine männlichen Nachkommen; mein Bruder pp und seine männlichen Nachkommen; zuletzt mein Bruder pp und seine männlichen Nachkommen. An den letzten dieser Nacherben richte ich die Bitte, den Besitz nach Maßgabe der dann geltenden Gesetze im gleichen Geist, wie in diesem Testament geschehen ist, für unsere Familie weiter zusammenzuhalten und zu sichern.

Die vorstehend berufenen Personen sollen nur Nacherben werden und bleiben, wenn sie im Besitz der Bügerl. Ehrenrechte und evangelischen Glaubens sind und aus einer Ehe stammen, und wenn sie eine Ehe eingehen bzw. in einer Ehe leben, mit einer Frau, die adlig geboren ist und hinsichtlich ihrer Abstammung die gegenwärtigen Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft bei der Deutschen Adelsgenossenschaft erfüllen kann. Diese für die Nacherben festgelegten Bedingungen gelten auch für den Vorerben, bedeuten also eine Einschränkung der für den Vorerben im Absatz 1 aufgeführten Bestimmungen. Die Nacherbfolge tritt somit schon dann ein, wenn der Vorerbe zu seinen Lebzeiten gegen einen der in diesem Absatz aufgestellten Grundsätze verstößt.

Mein Brud[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv