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Zeugnisverweigerungsrecht – Wann kann es angewandt werden?

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Jedes Jahr aufs Neue wird die polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht, welche einen Überblick über die aktuellen Straftaten in Deutschland gibt. Im Jahr 2020 wurden rund 5,31 Millionen Straftaten von der Polizei bearbeitet, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bundesbürger zumindest in seinem Umfeld mit einer Straftat in Berührung kommt, nicht gerade als gering eingestuft wird. Ob dies nun durch eine aktive Straftat, als Opfer oder als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren passiert sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Fakt ist jedenfalls, dass es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht ist ein Recht, mit welchem sich die meisten Menschen in ihrem Leben noch nicht auseinandergesetzt haben. Das Wissen um das Zeugnisverweigerungsrecht sowie die genauen Hintergründe dieses Rechts kann jedoch früher oder später einmal sehr wichtig werden.
Der Wahrheit verpflichtet
Wer in ein Strafverfahren verwickelt wird, der hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den wesentlichen Pflichten eines Zeugen gehört die Verpflichtung, in dem Strafverfahren nur die Wahrheit zu sagen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem $ 57 Strafprozessordnung (StPO). Verstößt ein Zeuge gegen diese Verpflichtung, so kann dieses Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für eine beschuldigte Person in einem Strafverfahren führen wahrheitswidrige Angaben, auch wenn dies ein wenig widersinnig klingen mag, nicht zwingend zu einer strafrechtlichen Würdigung dieses Verhaltens.

(Symbolfoto: Von MR.Yanukit/Shutterstock.com)

Die Wahrheitspflicht eines Zeugen in einem Strafverfahren umfasst nicht nur die wahrheitsgemäße Aussage. Vielmehr muss ein Zeuge zwingend alle wesentlichen Details im Zusammenhang mit der Straftat in dem Strafverfahren auch aussagen. Das Verschweigen von wesentlichen Details kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies bedeutet, dass das wissentliche Verschweigen von wesentlichen Details eines Zeugen gerichtlich als Lüge gewertet wird – sofern der zugrundeliegende Sachverhalt durch dieses Verschweigen in einen gänzlich anderen Blickwinkel gerückt wird.

Als Zeuge in einem Strafverfahren besteht gem. § 511 StPO auch die Verpflichtun[…]


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