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Geldentschädigung bei Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

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AG Hamburg-Wandsbek – Az.: 716b C 86/19 – Urteil vom 13.08.2019

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/3 und der Beklagte 1/3 zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt vom Beklagten Geldentschädigung aufgrund der Verbreitung von ehrverletzenden Äußerungen über ihn in sozialen Netzwerken.

Der Kläger ist Jäger und Rechtsanwalt und war in einem Strafverfahren als Verteidiger mandatiert, das die Tötung eines Wolfes zum Gegenstand hatte. Im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren veröffentlichte der Kläger, der auch als Autor in jagdlichen Magazinen tätig ist, am 30.01.2019 einen Gastbeitrag auf FOCUS Online. Dieser Beitrag war bereits zuvor in der Deutschen Jagdzeitung, Heft 1/2019 veröffentlicht worden. In dem Beitrag äußerte sich der Kläger unter anderem wie folgt:

„Als ich jünger war, schickten mir ab und an Freunde irgendwelche verwackelten Videos zu, welche mich „erregten“. Am liebsten waren mir die skandinavischen Clips – da ging es deutlich härter zur Sache. Und im Gegensatz zum ohnehin raren deutschen Filmangebot gab’s da am Ende meistens ein krachendes Finale. Mittlerweile bin ich ziemlich abgestumpft, und angesichts der Fülle des auch hierzulande verfügbaren Materials, bringt kaum noch etwas mein Blut in Wallung. Worum es geht? Wolfsvideos – was sonst?“

„„Meinetwegen soll der Grauhund zur Hölle fahren!“ Darf ich das sagen? Ja, darf ich! Mein Beruf nimmt mir nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, und es ist vollkommen egal, ob mir PETA oder völlig verwirrte Wolfsschmuser die Pest an den Hals wünschen.“

„Nein – immer wenn ich irgendwo lese, dass einer der Grauen auf der Autobahn zu Brei gefahren wurde, huscht ein Lächeln über mein Gesicht.“

„Insofern gilt das „Erbtantenprinzip“ – tief graben und ewig schweigen.“


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