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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung

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OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 170/18 – Beschluss vom 07.08.2019

Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.

Geschäftswert: 177.000 EUR
Gründe
I.

Der Beteiligte zu 1. ist der Sohn und einzige Abkömmling des geschiedenen und vor seinem Tode alleinlebenden Erblassers.

Mit am 1. Dezember 2017 beim zuständigen Amtsgericht eingegangener notariell beglaubigter Erklärung vom 21. November 2017 schlug der Beteiligte zu 1. die Erbschaft nach dem Erblasser aus und bemerkte hierzu unter anderem:

„Ich habe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt am 23.10.2017.

Der Wert des Nachlasses ist mir nicht bekannt.“

Auf Anregung des Vermieters des Erblassers ordnete das Nachlassgericht mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 Nachlasspflegschaft an und bestellte den Beteiligten zu 2. zum Nachlasspfleger mit den Wirkungskreisen der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben. Dieser führte bereits in seinem Erstbericht vom 20. Januar 2016 an, unter den Aktiva des Nachlasses befinde sich auch ein Wertpapierdepot mit Saldo per Todestag über 175.000 EUR.

Mit notarieller Urkunde vom 4. Juni 2018 hat der Beteiligte zu 1. seine Erbausschlagung angefochten und, gestützt auf die gesetzliche Erbfolge, einen ihn als Alleinerben nach dem Erblasser ausweisenden Erbschein beantragt. Die Anfechtung betreffend, hat er erklärt:

„Ich habe die Erbausschlagung aufgrund eines …. Irrtums über die Vermögensverhältnisse meines verstorbenen Vaters erklärt.

Ich hatte seit meinen Kindheitstagen und bis zu seinem Tod keinen Kontakt zu meinem Vater. Nach meinem Kenntnisstand zur Zeit meiner Ausschlagungserklärung am 21.11.2017 und bis zum 30.04.2018 bin ich davon ausgegangen, dass mein Vater aufgrund seiner mir bekannten Alkoholkrankheit vermögenslos und, wie von mir befürchtet, verschuldet war. Mein Vater lebte nach dem Tod seiner Lebensgefährtin allein. Nach Mitteilung des Vermieters meines Vaters über den von mir beauftragten Bestatter war die Wohnung meines Vaters zum Zeitpunkt seines Todes vollkommen verwahrlost und haben sich die Wohnungsnachbarn meines Vaters bei dem Vermieter über die Geruchsbelästigung aus der Wohnung bzw. Toilette meines Vaters beschwert.

Aufgrund meiner Ausschlagungserklärung hat das Amtsgericht Duisburg Herrn Rechtsanwalt …. B. …. als Nachlasspfleger eingesetzt ….. Am 30.04.2018 hat mich Herr Rechtsanwalt B. angerufen und mir – für mich vollkommen überraschend – Folgendes mitgeteilt: Im Nachlass meines Vaters befänden sich nach Ausgleich […]


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