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Verkehrsunfall – Restwertbestimmung Fahrzeug bei Angebot aus dem Ausland

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LG Stuttgart – Az.: 4 S 76/19 – Urteil vom 14.08.2019

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.01.2019 – 8 C 981/18 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.169,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2017 zu bezahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von dem gegen ihn gerichteten Anspruch der klägerischen Prozessbevollmächtigten auf Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in der vorliegenden Sache in Höhe von 334,75 Euro freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 12 % und die Beklagte 88 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.449,63 € festgesetzt.
Gründe
(abgekürzt gem. §§ 313a, 540 ZPO)

I.

1. Der Kläger/ Berufungskläger nimmt die beklagte Kaskoversicherung nach einem Hagelschaden an seinem Volvo, den er weiter nutzt, auf weitere Zahlung in Höhe von 2.482,63 Euro in Anspruch.

Die AKB der Beklagten, Stand 1.7.2009, lauten auszugsweise:

A.2.6.1

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. ………..

A.2.6.6

(Symbolfoto: Von EsfilPla/Shutterstock.com)

Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.

Der Sachverständige der Beklagten hat einen Restwert in Höhe von 5.170 Euro ermittelt. Das verbindliche Restwertangebot mit kostenloser Abholung des Fahrzeugs beim Kläger und Barzahlung bei Abholung wurde von der Firma … „…“ aus Litauen abgegeben. Der Verkauf sollte über eine …/… aus München erfolgen. Auf der Grundlage dieses Restwerts zahlte die Beklagte an den Kläger 2.004,22 Euro. Zwischen den Parteien ist im Berufungsverfahren unstreitig, dass der Restwert, ermittelt auf dem Regionalmarkt, nur 3.000,-€ beträgt.

2. Das Amtsgericht hat die Klage auf weitere Zahlung mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe mit ihrer Zahlung den um den Restwert vermindert[…]


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