LG Bremen – Az.: 2 O 179/19 – Urteil vom 19.08.2019
Der Beklagte wird verurteilt, hinsichtlich des nachstehenden Grundeigentums:
Grundbuch des AG Osterholz-Scharmbeck von [H] Blatt […],
o Grundstück lfd. Nr. 1 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm) und
o Grundstück lfd. Nr. 2 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm)
sowie Grundbuch des AG Osterholz-Scharmbeck von [H] Blatt […],
o Grundstück lfd. Nr. 1 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm)
die Grundbuchberichtigung dahingehend zu bewilligen, dass die beiden Kläger in Erbengemeinschaft Eigentümer sind.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 92.627,00 EUR.
Tatbestand
Die Kläger machen gegen den Beklagten einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung geltend.
Die Kläger sind Miterben in der Erbengemeinschaft der Nacherben des Herrn [Q] (nachfolgend der „Erblasser“ genannt), ursprünglich bestehend aus der Klägerin zu 1) sowie dem Kläger zu 2), Frau [A], Frau [B], Frau [C] und Frau [D] (vgl. Bl. 2 der Akte).
Der Erblasser errichtete am 20.08.1976 in Bremen gemeinsam mit seiner dritten Ehefrau [F. Q.], geb. [T], ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzte er seine Ehefrau als seine befreite Vorerbin (nachfolgend die „Vorerbin“ genannt) ein und bestimmte zu seinen Nacherben seine Kinder [G.Q.] (aus erster Ehe), [X] und [Y] (beide aus zweiter Ehe mit [H.Q.], geb. [H.]). [X] ist die Mutter der Klägerin zu 1) (Bl. 143 der Akte) und [Y] die des Klägers zu 2) (Bl. 3, 148 der Akte). Zu seinen Ersatznacherben bestimmte der Erblasser die Abkömmlinge seiner Kinder zu gleichen Teilen, darunter die Kläger. Die Vorerbin bestimmte ihrerseits drei ihrer Nichten zu ihren Nacherben.
Der Erblasser war bei Errichtung des zuvor genannten Testaments alleiniger Eigentümer an dem Grundstück lfd. Nr. 1 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm) und dem Grundstück lfd. Nr. 2 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm), beide eingetragen im Grundbuch des AG Osterholz-Scharmbeck von [H] Blatt […], sowie dem Grundstück lfd. Nr. 1 ([H] Flur […] Flst. […] zu […] qm), eingetragen im Grundbuch des AG Osterholz-Scharmbeck von [H] Blatt […] (Bl. 9 ff. der Akte).
Kurz nach dem Tode des Erblassers am […] 1978 schlugen alle drei Kinder des Erblassers das Nacherbenrecht gegenüber dem Nachlassgericht aus. Der Nachlass war überschuldet, wobei deren Höhe streitig ist. Das zuvor […]